Tag Archives: Gewährleistung

10Mai/19

O-Ton + Kollegengespräch: Haftet der Autohändler für Privatverkauf beim Gebrauchtwagenkauf?

Während professionelle Autohändler die Gewährleistung bei einem Gebrauchtwagenverkauf nicht ausschließen können, ist dies privaten Verkäufer gestattet. Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied: Wenn ein Autohändler einen Gebrauchtwagen für eine Privatperson verkauft, dann muss das klar erkennbar sein! Weiter

06Nov/17

O-Ton + Magazin: Beim Gebrauchtwagenkauf schließt „gekauft wie gesehen“ Gewährleistung nicht komplett aus

Die Klausel „Gekauft wie gesehen“ schließt nicht jeden Gewährleistungsanspruch beim Gebrauchtwagenkauf aus. Diese Formulierung bezieht sich nur auf für Laien sichtbare und erkennbare Mängel, entschied das Oberlandesgerichts Oldenburg. Geklagt hatte eine Frau, der gebrauchter Peugeot offenbar deutliche Vorschäden hatte. Weiter

17Mrz/11

Nicht immer Gewährleistungsausschluss bei „Bastlerfahrzeug“

 München/Berlin (DAV). Die Bezeichnung eines Autos als „Bastlerfahrzeug“ kann grundsätzlich eine Gewährleistung ausschließen. Dann darf der entsprechende Begriff „Bastlerfahrzeug“ im Vertrag aber auch nicht im Kleingedruckten versteckt werden. Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts München vom 17. November 2009 (AZ: 155 C 22290/08) macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.

Der Kläger kaufte bei einem Autohändler einen gebrauchten Jeep mit Allradantrieb zum Kaufpreis von 4.400 Euro. Später musste er feststellen, dass der Allradantrieb nicht funktionierte. Daraufhin trat er vom Kaufvertrag zurück und wollte seinen Kaufpreis wiederhaben. Der Verkäufer verweigerte die Zahlung mit der Begründung, dass laut Kaufvertrag ein so genanntes „Bastlerauto“ verkauft worden sei. Damit seien Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Überdies handele es sich um einen bloßen Verschleiß am Auto.

Der Richter gab jedoch dem Käufer Recht. Bei einem Allradantriebs-Fahrzeug müssten auch alle Räder angetrieben werden. Dies würde ein Verbraucher bei einem Jeep voraussetzen. Somit habe der Verkäufer zumindest stillschweigend den Allradantrieb an dem Auto zugesichert. Dann käme es auch nicht mehr auf das Alter des Fahrzeuges an, und der Verkäufer könne sich nicht auf einen möglichen Verschleiß berufen. Nach Auffassung des Gerichts war auch ein Gewährleistungsausschluss nicht wirksam vereinbart worden. Allerdings gebe es Fälle, in denen durch die Bezeichnung „Bastlerauto“ ein solcher Ausschluss wirksam vereinbart werden könne – beispielsweise wenn ein nicht fahrbereites Fahrzeug erworben werde. Hier sei das Wort „Bastlerfahrzeug“ jedoch Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewesen. Die Bezeichnung sei unauffällig im Text eingefügt. Die Schriftgröße sei deutlich kleiner als die sonstige Beschreibung des Fahrzeuges. Ein solch versteckt angebrachter Ausschluss sei unwirksam. Der Käufer könne somit den Kaufvertrag rückgängig machen.

Informationen: www.verkehrsrecht.de

14Mrz/11

O-Ton + Magazin: Gewährleistung bei „Bastlerfahrzeugen“

Die Bezeichnung eines Autos als „Bastlerfahrzeug“ kann grundsätzlich eine Gewährleistung ausschließen. Dann darf der entsprechende Begriff „Bastlerfahrzeug“ im Vertrag aber auch nicht im Kleingedruckten versteckt werden, entschied das Amtsgericht München.

O-Ton: Der Käufer wurde nicht offiziell darauf hingewiesen bei Kauf: Hallo, es handelt sich um ein Bastlerfahrzeug. Sondern erst, als sich der Mangel herausstellte, hatte der Verkäufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen herausgeholt und drauf hingewiesen, dass an verdeckter Stelle doch vom Erwerb eines Bastlerfahrzeugs die Rede sei. – Länge 18 sec.

Damit fiel er bei den Richtern durch, der Käufer bekam Recht – und sein Geld zurück. Mehr Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.

Magazin: Gewährleistung bei „Bastlerfahrzeugen“

Die Bezeichnung eines Autos als „Bastlerfahrzeug“ kann grundsätzlich eine Gewährleistung ausschließen. Dann darf der entsprechende Begriff „Bastlerfahrzeug“ im Vertrag aber auch nicht im Kleingedruckten versteckt werden. Hier ist der ganze Fall, den das Amtsgericht München zu entscheiden hatte.

Beitrag:

Wer zwei linke Hände hat, wird bei Anzeigen wie „Handwerker-Objekt“ oder „Bastlerfahrzeug“ sowieso vorsichtig sein. Wer aber versiert ist, kann vielleicht ein Schnäppchen machen:

O-Ton: Unter Bastlerfahrzeug verstehe ich ein Fahrzeug, das nicht mehr fahrbereit ist; das gekauft wird, um es ausschlachten zu können oder das ein Käufer, der über handwerkliche Fähigkeiten verfügt, selbst wieder in Gang bringen kann. – Länge 14 sec.

… sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und damit sowohl Käufer als auch Verkäufer auf der sicheren Seite sind, sollte das für beide auch deutlich werden:

O-Ton: Genau. Da weiß ich, das Auto hat Mängel, es kann auch erhebliche Mängel haben. Wenn ich da drauf hingewiesen werde im Kaufvertrag oder vom Verkäufer beim Verkauf, ist das auch okay. Denn meistens ist der Preis ja auch adäquat an die Mängel angepasst. – Länge 14 sec.

Soweit die Theorie. In der Praxis sieht das manchmal etwas anders aus – so kaufte unser späterer Kläger einen gebrauchten Jeep mit Allradantrieb für rund 4.000 Euro. Allerdings: Der Allradantrieb war defekt.

O-Ton: SFX

Er wollte seinen Geld zurück, aber der Händler zuckte mit den Schultern und holte seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen heraus. Da stünde doch das Wörtchen „Bastlerauto“ drin. Doch das akzeptierten die Richter nicht. Bettina Bachmann:

O-Ton: Der Käufer wurde nicht offiziell darauf hingewiesen bei Kauf: Hallo, es handelt sich um ein Bastlerfahrzeug. Sondern erst, als sich der Mangel herausstellte, hatte der Verkäufer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen herausgeholt und drauf hingewiesen, dass an verdeckter Stelle doch vom Erwerb eines Bastlerfahrzeugs die Rede sei. – Länge 18 sec.

Damit fiel er bei den Richtern durch, der Käufer bekam Recht – und sein Geld zurück. Nachzulesen ist der Fall – nicht nur für Bastler – unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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Magazin und O-Ton

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