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16Mai/21

O-Ton: Stolperkante auf Gehweg – Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden

Eine Frau stürzte auf einem Friedhof über eine Stolperkante und verletzte sich schwer. Weil die zuständige Baufirma weder Absperrungen noch Warnungen angebracht hatte, sprach das Oberlandesgericht Stuttgart ihr 8.000 € Schmerzensgeld und auch 8.400 € als Haushaltsführungsschaden zu. Weiter