Es gibt eine ganze Reihe von Gerichtsurteilen, in denen Radfahrer ohne Helm nach Unfällen nur einen Teil des Schadens und des Schmerzensgeldes erstattet bekommen. Begründung: Wenn sie einen Helm getragen hätten, wäre der Schaden und die Verletzungen auch geringer. Das Oberlandesgericht in Nürnberg sah dies nun anders. Weiter