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05Mai/14

O-Ton und Kollegengespräch: Höchstgeschwindigkeit „Mo-Fr“ gilt auch an Feiertagen

 „Der Straßenverkehr erfordert einfache und klare Regeln“, entschied jüngst das Oberlandesgericht Brandenburg. Zu diesen einfach Regeln gehört, wenn die Höchstgeschwindigkeit von Montag bis Freitag mit dem Hinweisschild „Mo-Fr, 6 – 18 h“ gilt, dann gilt dies auch an Feiertagen. Weiter