Ab Januar 2023 gilt eine höhere Homeoffice-Pauschale und der Gesamtbetrag, der dafür steuerlich geltend gemacht werden kann, steigt von bisher 600 Euro auf maximal 1.260 Euro. Das heißt, man kann pro Jahr 200 Tage im Home-Office von der Steuer absetzen. Weiter
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O-Ton: Wegen mitgenommenen Bürostuhl ins Homeoffice keine Kündigung
In der Corona-Pandemie war es oft besser, wenn Mitarbeiter in Homeoffice arbeiten konnten. Und dazu durfte man dann auch seinen Bürostuhl mit nach Hause nehmen, entschied das Arbeitsgericht Köln. Das dortige Erzbistum hatte einer Mitarbeiterin wegen der Mitnahme eines Bürostuhls fristlos gekündigt – zu Unrecht, so die Richter. Weiter
O-Ton: Arbeitsunfall im Homeoffice?
Ein Arbeitnehmer, der morgens auf dem Weg von seinen privaten Wohnräumen zum Homeoffice auf einer Treppe in der Wohnung verunglückt, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Es liegt weder ein Wegeunfall noch ein Unfall auf einem „Betriebsweg“ vor, entschied das Landessozialgericht NRW. Weiter
O-Ton: Arbeitgeber müssen im Homeoffice für Strom und Laptop zahlen
Ob Beschäftigte überhaupt im Homeoffice oder mobil arbeiten dürfen, muss im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter dann auch mit den notwendigen Arbeitsgeräten ausstatten, etwa einem Laptop. Weiter