Wird ein Film illegal auf einer digitalen Tauschbörse angeboten, muss der Inhaber des Internetzuganges darlegen, wer Zugriff hatte. Der Anschlussinhaber kann sich nicht mit dem Hinweis entlasten, dass nur die Familienmitglieder das Passwort wüssten und auch alle darüber informiert worden sind, keine illegalen Download-Angebote bereitzustellen. Weiter