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27Dez/12

O-Ton-Paket: Änderungen zum Jahreswechsel

 Für zukünftige Eltern wird das Elterngeld anders berechnet: Vom durchschnittlichen Nettoverdienst gehen nicht mehr die tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge ab, sondern pauschal 21 Prozent. Das könnte eine Verschlechterung der Leistungen bei vielen bedeuten. Dafür gibt es künftig auch Betreuungsgeld, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein: Weiter