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21Jan/12

O-Ton + Magazin: Gelegentlicher Haschkonsum – Führerschein weg

 Bereits gelegentlicher Konsum von Cannabis, Marihuana oder Haschisch kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. So entschied das Verwaltungsgerichts Aachen. Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Das ist für eine Fahrt unter Drogen ganz üblich. Auch einmaliger Konsum eines berauschenden Mittels – in dem Fall Canabis – rechtfertigt schon den Führerscheinentzug. Wenn Sie nicht in der Lage sind zu unterscheiden zwischen Drogenkonsum und Autofahren, wenn Sie das nicht abgrenzen können und sagen: Ich fahre nicht, wenn ich gekokst oder gekifft habe, dann haben Sie sich als unzuverlässig erwiesen, ein Auto zu führen. – Länge 25 sec.

Weitere Informationen unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Gelegentlicher Haschkonsum – Führerschein weg

Bereits gelegentlicher Konsum von Cannabis, Marihuana oder Haschisch kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Darüber informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

O-Ton: Kiffen kann teuer werden, wenn Sie sich erwischen lassen – erstens. Und zweitens auch noch Auto fahren, wenn Sie bekifft sind. – Länge 5 sec.

… sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Der Fall war relativ eindeutig:

O-Ton: Ein Autofahrer fiel bei einer Polizeikontrolle auf, weil er unter Cannabis-Einfluss stand. Daraufhin hat die Polizei den Vorfall der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gemeldet und dem Autofahrer wurde der Führerschein entzogen. – Länge 13 sec.

O-Ton: SFX

Doch der Autofahrer wollte nicht klein bei geben – er zog vor Gericht. Allerdings war das Urteil der Richter unmissverständlich. Der Autofahrer wurde Fußgänger. Bettina Bachmann:

O-Ton: Das ist für eine Fahrt unter Drogen ganz üblich. Auch einmaliger Konsum eines berauschenden Mittels – in dem Fall Canabis – rechtfertigt schon den Führerscheinentzug. Wenn Sie nicht in der Lage sind zu unterscheiden zwischen Drogenkonsum und Autofahren, wenn Sie das nicht abgrenzen können und sagen: Ich fahre nicht, wenn ich gekokst oder gekifft habe, dann haben Sie sich als unzuverlässig erwiesen, ein Auto zu führen. – Länge 25 sec.

Weitere Informationen unter verkehrsrecht.de.

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