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28Feb/12

Der Sturz nach dem Kirchenkonzert

 Coburg/Berlin (DAV). Stürzt die Besucherin eines Kirchenkonzerts auf einer Treppe, muss die Kirchengemeinde keinen Schadensersatz zahlen, wenn sie die Treppe ausreichend sicher gestaltet hat. Denn: Besucher müssen eine Treppe auch aufmerksam benutzen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Coburg vom 13. April 2011 (AZ: 22 O 273/10) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.

Nach einem Kirchenkonzert stürzte die Frau auf einer Stufe der Treppe im Außenbereich der Kirche. Die Treppe hat nur einen Handlauf auf der linken Seite. Die Frau benutzte jedoch die rechte Seite. Sie war der Meinung, dass die Treppe nicht ausreichend gesichert sei. Wegen der vielen ihr entgegenkommenden Menschen habe sie die Seite ohne Handlauf benutzen müssen. Außerdem ragten Steine unterschiedlicher Höhe aus dem Boden. Deshalb forderte sie Schmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro und Ersatz weiterer Schäden in Höhe von 5.500 Euro.

Die Kirchengemeinde wies darauf hin, dass die Frau in der Nähe zur Kirche wohne und ihr die Treppe genau bekannt sei. Sie hätte den Sturz leicht vermeiden können, wenn sie die linke Seite der Treppe mit dem Handlauf benutzt hätte.

Das Gericht stellte fest, dass der Klägerin allenfalls fünf bis sechs Personen auf der Treppe entgegengekommen seien und keine „Menschenmassen“. Auch wiesen die Steine der Treppe nur eine geringfügig unterschiedliche Höhe auf. Es handele sich um grobes und im Bereich der Außenanlagen von Kirchen typisches Pflaster, dessen Beschaffenheit leicht zu erkennen sei. Auch die Beleuchtung der Treppe sei ausreichend. „Wer eine Treppe benutzt, muss grundsätzlich auch selbst aufpassen. Nur bei groben Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht haftet der Eigentümer“, so Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Dies sei beispielweise bei losen Treppenstufen oder hohen Niveauunterschieden der Fall.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

06Feb/12

O-Ton: Der Sturz nach dem Kirchenkonzert

 Stürzt die Besucherin eines Kirchenkonzerts auf einer Treppe, muss die Kirchengemeinde keinen Schadensersatz zahlen, wenn sie die Treppe ausreichend sicher gestaltet hat. Denn: Besucher müssten eine Treppe auch aufmerksam benutzen. Geklagt hatte eine Frau, die nach einem Sturz über 10.000 Schmerzensgeld und Schadensersatz haben wollte.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht hat entschieden: Grundsätzlich muss, wer eine Treppe benutzt, selbst aufpassen, dass einem nichts passiert. Nur bei groben Verstößen, in diesem Fall gegen die Verkehrssicherungspflicht, haftet dann – in diesem Fall – die Kirchengemeinde. Das wäre beispielsweise der Fall gewesen, wenn Treppenstufen lose gewesen wären oder einen hohen Niveauunterschied gehabt hätten. Das alles war hier nicht der Fall, sie hat die Treppe auf eigene Verantwortung genutzt. es gab ganz normales Pflaster, was ein bisschen uneben war, aber noch im normalen Bereich. Deshalb hatte sie hier keine Ansprüche. – Länge 27 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

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