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08Jan/12

Winterkorn will VW „ökonomisch und ökologisch neu aufstellen“

 Wolfsburg – VW-Vorstandschef Martin Winterkorn will die Kernmarke Volkswagen für den 2012 absehbar schärferen Wettbewerb rüsten und den gesamten Konzern mit einer großen Technologieoffensive für die Zukunft wappnen. „Wir spüren eines immer deutlicher: Wer an der Spitze fährt, hat viele Gegner“, zitiert die Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche aus einer Mitteilung Winterkorns an seine Führungskräfte. „Unsere Wettbewerber attackieren Volkswagen überall auf der Welt“. Der Topmanager sieht demnach VW inzwischen gar vor der „größten Herausforderung, die je ein Autohersteller zu bestehen hatte“. Winterkorn kündigt daher intern an: „Wir werden Volkswagen in den nächsten Jahren komplett neu aufstellen: ökonomisch und ökologisch! Mit neuen Technologien und Modellen, in neuen Märkten, mit neuen Fabriken und mit Investitionen in einem Ausmaß, wie es sie noch nie gegeben hat.“

Sorgen bereiten dem VW-Lenker derzeit die unsicheren Perspektiven auf bedeutsamen Automärkten. „Das konjunkturelle Umfeld wird von Tag zu Tag unberechenbarer“, konstatiert Winterkorn. „Und in Wirtschaft und Politik erleben wir in diesen Tagen nichts weniger als eine fundamentale Vertrauenskrise“. Angesichts vielerorts womöglich rückläufiger Nachfrage etwa befürchtet der Konzernchef unter anderem kostspielige Rabattschlachten von Konkurrenten. Daher plant Volkswagen zur Sicherung des eigenen Vorsprungs eine umfassende Technikoffensive für die wichtigsten Modelle. So sollen in der Kleinwagenklasse beim Polo bis zum Jahr 2020 die Emissionen im Modelldurchschnitt auf 82 Gramm CO2 pro Kilometer sinken. Um das Gewicht der Autos zu reduzieren, wird unter anderem „innerhalb des Karosserieaufbaus der fahrzeugspezifische Einsatz von Aluminium ermöglicht“, heißt es der Automobilwoche zufolge in VW-internen Plänen. In der Kompaktklasse will VW beim Ende 2012 startenden Golf VII neben Motoren und Getrieben auch Fahrwerke, Sitze, Armaturentafeln, Frontends und Stoßfänger „just in sequence“ vom Geschäftsbereich „Komponente“ ans Band liefern lassen. Ziel ist eine massive Kosteneinsparung in der Produktion. Im Luxussegment strebt VW mehr Synergien an. So werden künftig alle Oberklasse-SUVs des Konzerns sowie das VW-Flaggschiff Phaeton auf dem neuen Längsbaukasten „MLB evo“ von Audi basieren.

Volkswagen will mit zehn Millionen verkauften Fahrzeugen spätestens 2018 Weltmarktführer sein. Erklärte Rivalen sind dabei global operierende Unternehmen wie Hyundai, Toyota und GM. Der südkoreanische Konzern Hyundai-Kia beispielsweise strebt an, im jüngst begonnenen Jahr weltweit erstmals mehr als sieben Millionen Autos zu abzusetzen.

23Mrz/11

Verstoß gegen Konkurrenzschutzklausel: Keine Mietminderung möglich

 Dresden/Berlin (DAV). Verstößt der Vermieter gegen eine im Mietvertrag festgelegte Konkurrenzschutzklausel, liegt kein Mangel der Mietsache vor. Der Mieter kann daher die Miete nicht mindern, jedoch Ersatz des aus dem Verstoß entstandenen Schadens verlangen. Das Oberlandesgericht Dresden gab am 20. Juli 2010 (AZ: 5 U 1286/09) einem Orthopäden Recht, dem der Vermieter im gleichen Gebäude einen Arzt für die Fachrichtung Chirurgie/Unfallchirurgie vor die Nase setzte.

In dem von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) mitgeteilten Fall mietete 2002 ein Orthopäde Räume für eine Arztpraxis. Der Vermieter gewährte dem Mieter im Mietvertrag Konkurrenzschutz für die Fachrichtung Orthopädie. Im Sommer 2003 vermietete er einem anderen Arzt Räume mit einer Laufzeit von zehn Jahren für eine ärztliche Praxis der Fachdisziplin Chirurgie/Unfallchirurgie. Der Orthopäde zahlte daraufhin die Miete nur noch unter Vorbehalt, da er in der neuen Praxis eine Konkurrenz sah. Er verlangte vom Vermieter die Beseitigung der Konkurrenzsituation und die Rückzahlung überzahlter Miete.

Vor Gericht hatte er damit nur teilweise Erfolg. Aufgrund der Konkurrenzschutzklausel habe der Orthopäde einen vertraglichen Anspruch auf Herstellung und Beibehaltung des Konkurrenzschutzes. Der Vermieter müsse also versuchen, das Mietverhältnis mit dem anderen Arzt zu beenden. Selbst wenn er den Vertrag aufgrund der langen Laufzeit mit dem Chirurgen nicht kündigen könne, sei zumindest der Versuch zu unternehmen, einvernehmlich eine vorzeitige Vertragsaufhebung herbeizuführen. Da der Vermieter das nicht versucht habe, sei die Beseitigung der Konkurrenzsituation noch nicht unmöglich. Der Orthopäde könne allerdings keine Mietminderung vornehmen. Die bestehende Konkurrenzsituation sei kein Mangel der Mietsache. Dies sei nur dann der Fall, wenn eine unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit oder eine unmittelbare Einwirkung auf die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache vorliege. Der Arzt könne jedoch weiterhin die Räume als Arztpraxis betreiben. Er könne allerdings Schadensersatz verlangen, müsse in einem solchen Fall aber exakt darlegen, worin der Schaden liege.

Nach Ansicht der DAV-Immobilienrechtsanwälte ist der Nachweis eines solchen Schadens ausgesprochen schwierig. Sinnvoller ist es, direkt eine Vertragsstrafe bei Verstoß gegen die Konkurrenzschutzklausel oder ein Sonderkündigungsrecht zu vereinbaren. Weitere Informationen rund um das Mietrecht sowie eine Anwaltssuche für im Mietrecht spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte unter www.mietrecht.net