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23Jul/14

O-Ton: Bei gemeinsamen Konten gilt nach der Trennung halbe-halbe

 In der Regel sind Ehepaare an einem gemeinsamen Konto je zur Hälfte beteiligt. Nach einer Trennung darf daher ein Ehepartner auch nur maximal die Hälfte des Kontoguthabens abheben. So entschied das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen. In dem Fall hatte die Ex-Frau das Guthaben auf dem gemeinsamen Girokonto mit der Begründung abgeräumt, sie brauche das Geld für Anschaffungen nach der Trennung. Weiter