Tag Archives: Makler

25Mai/17

Kollegengespräch: Erst Bordell, dann Frisör – was muss der Makler sagen?

Wohnungen sind in Ballungsräumen knapp. Auch Gewerbeimmobilien in begehrten Lagen sind nicht so üppig vorhanden. Der einen oder andere möchte gern wissen, wer vorher die Räume genutzt hat – man muss aber selbst danach fragen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied: Der Makler oder Vermieter müssennicht von selbst Auskunft geben. Weiter

31Mrz/12

O-Ton: Maklerprovision für Käufer muss eindeutig vereinbart werden

 Der Käufer eines Hauses muss nur dann eine Provision an den Makler zahlen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ein Hinweis in dem Exposé und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen genügt nicht. Das entschied das Amtsgericht München. Die Maklerfirma hatte geklagt, da der Käufer die Zahlung verweigerte.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton:

Mehr dazu unter www.anwaltauskunft.de

O-Ton zum Download

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

12Mrz/12

Auch bei Maklerwechsel: Maklerlohn wird fällig

 Bamberg/Berlin (DAV). Meldet sich ein Interessent auf das Inserat eines Maklers und kommt der Kauf der Immobilie dann in einem zeitlichen Zusammenhang damit zustande, muss der Käufer dem Makler Provision zahlen. Er kann sich nicht darauf berufen, später das Kaufobjekt noch von einem weiteren Makler angeboten bekommen zu haben. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 19. August 2011 (AZ: 6 U 9/11) machen die Miet- und Immobilienrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam.

Ende 2008 meldete sich der spätere Beklagte beim Makler und ließ sich ein von diesem angebotenes Einfamilienhaus zeigen. Der letzte Kontakt zwischen dem Makler und dem Kunden fand im Februar 2009 statt. Der Hauseigentümer wechselte den Makler, und über den neuen Makler besichtigte der Hausinteressent das Anwesen später noch einmal. Im August 2009 wurde der Kaufvertrag unterzeichnet. Der erste Makler klagte. Er meinte, dass es aufgrund seiner Tätigkeit als Makler im August 2009 zum Kauf gekommen sei. Der Käufer verteidigte sich damit, dass die Tätigkeit des Maklers nicht für den Kauf ursächlich geworden sei. Das Vertragsobjekt sei ihm durch den zweiten Makler vermittelt worden.

Der Makler hatte Erfolg. Zwischen ihm und dem Beklagten sei ein Maklervertrag zustande gekommen, so die Richter. Dem Inserat des Maklers aus dem Jahre 2008 sei zu entnehmen gewesen, dass eine Maklerprovision fällig werde. Die Leistung des Maklers habe darin gelegen, dass er dem Beklagten die Besichtigung ermöglicht und den Kontakt zum Verkäufer hergestellt habe. Diese Tätigkeit sei Ursache für den Abschluss des Kaufvertrages geworden. Sofern der Kaufvertragsabschluss in einem angemessenen Abstand folge, werde eine solche Ursächlichkeit vermutet. Bei acht Monaten zeitlichem Abstand zwischen der ersten Besichtigung und dem Kaufvertrag sah das Gericht eine (Mit-)Ursächlichkeit für den Abschluss des Kaufvertrages als gegeben an. Durch die spätere Tätigkeit des zweiten Maklers und dessen Verlangen nach Maklerlohn ändere sich daran nichts. Der zweite Makler hätte wegen der Vorkenntnis des Beklagten von vornherein keine eigene provisionspflichtige Tätigkeit nachweisen können.

Die DAV-Immobilienrechtsanwälte weisen darauf hin, bei einem Maklerwechsel stets besonders vorsichtig zu sein.

Informationen: www.mietrecht.net