Die Kosten für eine Privatschule sind unterhaltsrechtlicher Mehrbedarf. Der unterhaltspflichtige Elternteil muss sich je nach seinen Einkommensverhältnissen daran beteiligen, so das Oberlandesgericht Brandenburg. Geklagt hatte ein Vater, der Kinderunterhalt entsprechend der höchsten Einkommensstufe zahlte. Er wollte sich am Schulgeld nicht beteiligen. Weiter
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O-Ton: Jobcenter muss Schüler den Kauf eines Computers finanzieren
Wer die Oberstufe eines Gymnasiums besucht, braucht einen Rechner. Das ist die Ansicht des Sozialgerichts Mannheim. In dem Fall eines Schülers, der die 11. Klasse eines Gymnasiums besucht und mit Hartz IV auskommen muss, muss das Jobcenter die Kosten für den Computer oder Laptop als Mehrbedarf als Mehrbedarf übernehmen. Weiter
O-Ton: Schulranzen und Nachhilfe müssen beide Eltern zahlen
Kindesunterhalt wird durch die sogenannte Düsseldorfer Tabelle geregelt. Da sind beispielsweise Lebensmittel oder Bekleidung drin enthalten. Was aber ist beispielsweise mit einem Schulranzen oder Nachhilfeunterricht? Weiter
O-Ton + Kollegengespräch Mehr Hartz4 bei Untergewicht
Bei krankheitsbedingtem Untergewicht kann der Anspruch auf Hartz IV-Leistungen höher sein. So entschied das Sozialgericht Aurich. Weiter