Tag Archives: Minderung

08Sep/23

O-Ton: Teure Gutachten bei kleinen Unfällen müssen nicht übernommen werden

Die Kosten für ein Schadengutachten durch einen Sachverständigen müssen bei einem Bagatellschaden nicht erstattet werden, entschied das Amtsgericht Gummersbach. In dem Fall betrug der Schaden nach einem Unfall lediglich eine Beule am Stoßfänger. Kosten rund 770 Euro. Weiter

20Nov/11

O-Ton: Lauter Mieter muss Mietminderung anderer Mieter ersetzen

 Wenn ein Mieter so laut ist, dass andere Mitbewohner des Hauses deshalb ihre Miete kürzen, dann muss er diesen Ausfall ersetzen. So hat das Amtsgericht Bremen entschieden.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein mit dem ganzen Fall:

O-Ton: Der Mieter belästigte seine Nachbarn massiv durch ruhestörenden Lärm. Er hat die Türen geknallt, er hat laut geschrien, er hat randaliert, er hat auch extrem laute Musik gehört – selbst während der Ruhezeiten. Die Nachbarn kürzten schließlich die Miete um 20 Prozent und die Vermieterin kündigte dem Mieter und verklagte ihn, die von den Mietern einbehaltenen Beträge zu ersetzen, als die Mietminderung. Zu Recht hat das Gericht gesagt, der Vermieterin ist ein Schaden entstanden, weil die anderen Mieter nämlich zu Recht die Miete gekürzt haben. Und der Grund für die Kürzung war dieser Mieter und deshalb muss er den Schaden auch ersetzen. – Länge 27 sec.

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05Aug/11

O-Ton + Magazin: Reisemängel

 Anmoderation: Wird in einem Urlaub auf der Bühne bei einer Parodie über Deutsche der Hitlergruß gezeigt, stellt dies mehr als eine Unannehmlichkeit dar, sondern einen Reisemangel und berechtigt zu Minderung. Das Entfernen einer Sonnenliegenauflage führt dagegen zu keiner Minderung, da kein Mangel vorliegt, wenn der Kläger die Auflage selbst gerade nicht nutzt.
Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Am vorletzten Tag dieser Reise kam es darüber hinaus zu einem Sketch, wo Grußformeln verschiedener Nationen dargestellt worden sind. Die Deutschen wurden in einem Stechschritt dargestellt und als sie aneinander vorbei liefen, hoben sie den Arm und riefen heil. – Länge 13 sec.

Dieser Sketch fand am vorletzten Tag der Reise statt – nach Auffassung des Gerichts erhielt der Kläger damit für zwei Tage eine Minderung in Höhe von 20 Prozent pro Tag. Insgesamt 34,45 Euro Reisepreisminderung.
Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Reisemängel

Anmoderation: Wird in einem Urlaub auf der Bühne bei einer Parodie über Deutsche der Hitlergruß gezeigt, stellt dies mehr als eine Unannehmlichkeit dar, sondern einen Reisemangel und berechtigt zu Minderung. Das Entfernen einer Sonnenliegenauflage führt dagegen zu keiner Minderung, da kein Mangel vorliegt, wenn der Kläger die Auflage selbst gerade nicht nutzt.

Beitrag:

Zuerst war da der Ärger um die Auflage zur Liege: Unser Gast nutzte sie – die Auflage gehörte aber dem Hotel. Und das gab sie kurzerhand weiter, sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Ein Hotelmitarbeiter hat die Auflage entfernt und die einem anderen Gast gegeben. Darüber hat sich der Reisende sehr aufgeregt, hat sich in eine 30minütige Diskussion mit dem Hotelangestellten verstrickt – bis er seine Auflage wiederhatte. Darin sah er einen Mangel. – Länge 15 sec.

Also wollte er Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden.

O-Ton: SFX

Und noch etwas trübte den Spaß an den Ferien:

O-Ton: Am vorletzten Tag dieser Reise kam es darüber hinaus zu einem Sketch, wo Grußformeln verschiedener Nationen dargestellt worden sind. Die Deutschen wurden in einem Stechschritt dargestellt und als sie aneinander vorbei liefen, hoben sie den Arm und riefen heil. – Länge 13 sec.

Als der Reisende wieder zu Hause war, verlangte er vom Reiseunternehmen Minderung des Reisepreises, und zwar zehn Prozent des Gesamtreisepreises für das Entfernen der Auflage und 25 Prozent Nachlass vom Gesamtreisepreis für die Unannehmlichkeiten durch den Sketch. Swen Walentowski:

O-Ton: Bei der Sonnenlieg hat das Gericht gesagt: Hier liegt kein Mangel vor. Soweit der Kläger einen Mangel sieht, dass er 30 Minuten diskutieren musste – da hat das Gericht ausgeführt: Zum Diskutieren gehören immer noch zwei! – Länge 12 sec.

Anders beim Sketch: Der habe am vorletzten Tag stattgefunden. Der Kläger sei damit für zwei Tage, und zwar in Höhe von 20 Prozent pro Tag, zu entschädigen – insgesamt 34,45 Euro Reisepreisminderung. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage

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