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10Nov/17

O-Ton: Unfall muss der Versicherung rechtzeitig mitgeteilt werden

Bei einem Unfall muss der Schaden zügig der Versicherung gemeldet werden. Es besteht eine sogenannte Anzeigepflicht. Meldet der Versicherungsnehmer den Unfallschaden erst knapp sechs Monate nach dem Verkehrsunfall, kann er seinen Anspruch gegen den Kaskoversicherer verlieren, entschied das Oberlandesgericht Hamm. Weiter