Wird die Fahrerlaubnis wegen Alkohols am Steuer entzogen und besteht der Verdacht auf Alkoholmissbrauch, kommt der Betroffene um ein medizinisch-psychologisches Gutachten nicht herum. Sonst erhält er den Führerschein auch nach Ablauf der Sperrfrist nicht zurück, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Falle eines Mannes, der den sogenannten „Idiotentest“ nicht absolvieren wollte. Weiter
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O-Ton + Magazin: Medizinisch-psychologisches Gutachten auch für betrunkene Radfahrer
Behörden dürfen auch von Radfahrern, die keinen Führerschein besitzen, nach Trunkenheitsfahrten ein medizinisch-psychologisches Gutachten fordern. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Weiter
O-Ton: Fern vom eigenen Pkw betrunken randaliert – Führerschein weg
Wer viel trinkt und nicht Auto fährt, riskiert trotzdem seinen Führerschein. Das Verwaltungsgericht Mainz entschied so. In dem Fall hatte ein Mann mit drei Promille randaliert, er sollte danach ein medizinisch-psychologisches Gutachten beibringen. Das machte er aber nicht und die Fahrerlaubnis wurde ihm entzogen. Weiter