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02Aug/19

O-Ton: Kein Fahrverbot wegen beruflicher Nachteile?

Braucht man seinen Führerschein für den Job, dann lassen manche Gerichte Milde walten – und verhängen kein Fahrverbot. Bei Nebenjobs ist das so eine Sache. Ein stellvertretender Filialleiter eines Getränkemarkts verdiente sich als Kellner in einer Diskothek noch etwas dazu. Und da sagte das Amtsgericht Dortmund: Er muss für die Dauer des Fahrverbots laufen. Weiter