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25Okt/14

O-Ton: Kein finanzieller Ausgleich nach nichtehelicher Lebensgemeinschaft

 Wer verheiratet ist, hat bei der Trennung Anspruch auf Ausgleich, was etwa Hausrat und Vermögen betrifft. In der Regel gilt die Zugewinngemeinschaft. Auch wenn immer mehr Paare es vorziehen, nicht zu heiraten, bestehen diese Regeln nicht für die nichteheliche Lebensgemeinschaft. Dies hat auch das Oberlandesgericht Hamm noch einmal klargestellt. Weiter