Tag Archives: O-Ton

15Jun/15

O-Ton + Kollegengespräch: Wer haftet, wenn durch Streiks Postsendungen nicht ankommen?

Die Briefträger und Paketzusteller streiken – bundesweit und unbefristet. Das bedeutet: Wer beispielsweise einen Vertrag fristgerecht kündigen möchte und dies schriftlich erfolgen muss – dann zählt in der Regel das Eingangsdatum beim Vertragspartner. Und dieser muss einen Streik nicht als Begründung für den verspäteten Eingang der Kündigung gelten lassen. Weiter

14Mai/15

O-Ton: Wer auf sein Erbteil verzichtet, tut dies vielleicht auch für seine Nachkommen

 Nachkommen von Erblassern können auf ihren Erbteil verzichten. Gründe dafür gibt es genug, etwa weil man schon mehr als die anderen Geschwister erhalten hat. Wenn man jedoch verzichtet, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass je nach Formulierung auch die eigenen Kinder von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Weiter