Wucher liegt vor, wenn zwischen der Leistung und der Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis besteht – mehr als doppelt so teuer beispielsweise. Aber: Höhere Preise im Laden gegen einem Onlineshop können nicht als Vergleich dienen, um Wucher festzustellen. Im Fall, den das Amtsgericht Erfurt entschied, ging es um den Kauf einer Perücke. Weiter
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Kollegengespräch: Perücken als Kassenleistung – auf den Einzelfall kommt es an
Krankenkassen müssen bei Haarausfall ihren Patientinnen eine Perücke zur Verfügung stellen, etwa im Rahmen einer Chemotherapie. Die Kassen sind sogar verpflichtet, mit Haarstudios Verträge abzuschließen, damit die Versicherten Perücken ohne Zuzahlung bekommen können. Weiter
O-Ton: Jedes Jahr Anspruch auf Echthaarperücke
Wer unter totalem Haarausfall leidet, hat jährlich Anspruch auf eine Echthaarperücke. Die Krankenkasse muss die Kosten hierfür übernehmen, entschied das Sozialgericht Koblenz. Die Kasse wollte nur im Abstand von mehreren Jahren die Perücke zahlen. Weiter