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30Jan/22

O-Ton: Keine Kinderbilder in Sozialen Medien gegen den Willen eines Elternteils

Wenn Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht in einer Frage streiten, so kann das Gericht das Sorgerecht für diesen Komplex einem Elternteil allein übertragen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung handelt – so wie beispielsweise das Posten von Bildern der Kinder in den Social Media. Weiter