Am kommenden Montag beginnt ein Prozess in München, den sicher viele sehr aufmerksam verfolgen werden. Nach seiner Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung muss sich Uli Hoeneß vor Gericht verantworten. Weiter
Tag Archives: Prozess
O-Ton: Private Videos als Beweis im Zivilprozess
Ein privates Video darf bei einem Verkehrsunfall als Beweis verwendet werden, wenn vorher die Interessen der Betroffenen geprüft wurden. Dies entschied das Amtsgericht München. In dem Fall ging es um Schadensersatz und Schmerzensgeld. Weiter
Kollegengespräch: Vor dem Auftakt zum NSU-Prozess
Es dürfte der Prozess des Jahres werden – in München beginnt das Verfahren gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe. Bereits vor dem Auftakt sorgte der Prozess für Schlagzeilen, zum Beispiel mit dem Streit um die Presseplätze. Weiter
Vergleich kann im Prozess eine Lösung sein
Berlin/Frankfurt am Main (DAV). Im Streit zwischen Anlegern und Finanzdienstleistern kann ein Vergleich zuweilen eine sinnvolle Lösung sein. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.
Ein beispielhafter Fall wurde am 5. Dezember 2011 vor dem Oberlandesgericht Celle verhandelt. Eine Anlegerin hatte ihre Sparkasse verklagt, die ihr Anteile an drei Schiffsfonds in Höhe von insgesamt 250.000 Euro plus fünf Prozent Agio verkauft hatte. In der Folge erlitt die Anlegerin hohe Verluste. Sie klagte auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung – nicht zuletzt auch deshalb, weil ihr die Bank verschwiegen hatte, dass sie bei dem Geschäft Provisionen in Höhe von 23.000 Euro eingestrichen hatte.
In erster Instanz bekam die Sparkasse Recht. Doch bei der Berufung machte das Oberlandesgericht das Geldinstitut darauf aufmerksam, dass die Verheimlichung der Provisionszahlung möglicherweise zu einem Schadenersatzanspruch der Klägerin führen könne. Daraufhin bot die Sparkasse der Anlegerin an, ihr 75 Prozent des ursprünglich angelegten Geldes zurückzuzahlen und im Gegenzug die weitgehend wertlos gewordenen Fondbeteiligungen zu übernehmen. In Anbetracht des aus unterschiedlichen Gründen nicht vorhersagbaren Ausgangs des Prozesses entschied sich die Anlegerin, das Vergleichsangebot anzunehmen und dadurch mit einem begrenzten Verlust den Rechtsstreit zu beenden.
„Unter Umständen kann es für Anleger sinnvoll sein, auf einen Teil ihrer Forderung zu verzichten und ein Vergleichsangebot anzunehmen“, meint Rechtsanwalt Paul H. Assies, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV. Dies könne beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Beweislage lückenhaft sei oder der Auslegungsspielraum auch zu einem für den Anleger negativen Ausgang des Prozesses führen könne. Auch könnten Anwälte vor einem Prozess bereits eine Einigungsmöglichkeit auslotsen.
In der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im DAV sind rund 1.000 Anwältinnen und Anwälte zusammengeschlossen, deren Arbeitsschwerpunkt auf diesem Fachgebiet liegt. Auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft www.bankundkapitalmarkt.de finden Ratsuchende den richtigen Experten in ihrer Nähe.
O-Ton: Bundesjustizministerin zum Fall Kachelmann
Der Fall Kachelmann bewegt auch nach seinem Urteil die Gemüter. TV-Talkshows wie Zeitungskommentatoren beschäftigen sich weiter mit dem Thema. Während die einen das Urteil debattieren, sind für andere die Umstände des Verfahrens kritikwürdig.
Auf dem 62. Deutschen Anwaltstag in Strasbourg sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dazu, die Unschuldsvermutung des Angeklagten müsse bis zu einem Urteil gewahrt bleiben.
————————
(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )
Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.
Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.