Tag Archives: Rechnung

09Okt/20

O-Ton + Kollegengespräch: Anonyme Drohung bei Instagram – Schüler muss Polizeikosten tragen

Wer mit anonymen „Instagram“-Beiträgen einen Polizeieinsatz auslöst, muss eventuell dafür teuer bezahlen. Ein vermeintlicher Streich kostete einen Schüler am Ende 864 Euro. Die Polizei forderte die Kosten für die Ermittlungen ein – und bekam vor dem Verwaltungsgericht Hannover Recht. Weiter

28Feb/12

Über 11.000 Euro für Handy-Rechnung – Kunde muss nicht zahlen

 Schleswig/Berlin (DAV). Bei neuen Handys darf der Käufer davon ausgehen, dass die Navigationssoftware aktuell ist. Wenn dies nicht der Fall ist und automatisch die Karten aktualisiert werden, dann muss der Kunde nicht für die Kosten aufkommen. Darüber informiert die Deutsche Anwaltauskunft mit Verweis auf ein Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 15. September 2011 (AZ: 16 U 140/10).

Ein Mobilfunknutzer schloss mit seinem Mobilfunkanbieter einen Vertrag, der auch die Nutzung des Internets einschloss. Die Kosten für diese ergaben sich aus Datenmenge und zeitlicher Nutzung. Der Tarif war so angelegt, dass er sich nur bei geringer Internet-Nutzung rechnete. Für einen Zeitraum von 20 Tagen stellte das Unternehmen dem Mann dann jedoch eine Summe von 11.498,05 Euro in Rechnung.

Wie sich herausstellte, war die Navigationssoftware des neuen Handys Schuld, die der Mann anlässlich einer Vertragsverlängerung günstig bei seinem Anbieter erworben hatte. Als der Kunde die Software auf dem neuen Mobiltelefon installierte, startete automatisch eine Aktualisierung des vorhandenen Kartenmaterials, die mehrere Stunden dauerte.
Als der Kunde den Rechnungsbetrag nicht zahlte, klagte das Unternehmen.

Ohne Erfolg. Der Mobilfunkanbieter habe seine vertraglichen Pflichten verletzt, entschieden die Richter. Er habe seinem Kunden, ohne ihn vor der Kostenfalle zu warnen, ein Mobiltelefon verkauft, das im Rahmen der Installation der Navigationssoftware eine kostenpflichtige automatisch startende Kartenaktualisierung vorsah. Der Käufer eines Mobiltelefons mit Navigationssoftware gehe davon aus, dass diese auf dem aktuellen Stand sei. Müsse er sich im Laufe der Installation entscheiden, ob er eine Kartenaktualisierung in Gang setzen wolle, so dürfe er denken, dass er nur so und ohne weitere Kosten an die ihm laut Vertrag zustehende Software gelangen könne. Auf Abweichendes müsste der Verkäufer ausdrücklich hinweisen, was hier nicht geschehen sei.

Die Behauptung des Unternehmens, der Kunde habe entweder die Micro-SD Karte nicht über den Computer, sondern direkt über das Handy aktualisiert oder aber andere Dinge, wie etwa Musik oder Videos heruntergeladen, wiesen die Richter zurück, da es dafür keinerlei Hinweise gebe.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

09Okt/11

O-Ton: Vorsicht vor Rechnungen von Adressverzeichnissen

 Angebote und Rechnungen von Unternehmen für Adressverzeichnisse, Veröffentlichung der Firmendaten in sogenannten Gewerberegistern oder Verwaltungsregistern, sind kritisch zu prüfen. Oft ist bei entsprechenden Formularen kaum ersichtlich, dass es sich um einen kostenpflichtigen Antrag handelt. Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft, sagt, dass solche daraufhin geschlossenen Verträge wirksam angefochten werden können.

O-Ton: Die Deutsche Anwaltauskunft rät jedem, diese Rechnungen nicht zu bezahlen. Weil man sich mit Erfolg dagegen wehren kann. Das Amtsgericht München hat – bestätigt durch das Landgericht München I – festgestellt: Hier liegt eine arglistige Täuschung vor und somit kann man diesen Vertrag anfechten, also rückgängig machen und nicht bezahlen. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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30Aug/11

Handyrechnung in Höhe von 15.000 Euro muss nicht bezahlt werden

 Berlin (DAV). Wer einen Prepaid-Tarif bei einem Mobilfunkanbieter wählt und sich für die Option „Webshop-Aufladungen 1.0“ entscheidet, muss nur einmalig zehn Euro bezahlen und nicht annährend 15.000 Euro, wenn sich bei diesem Tarif das Handy fortwährend unbegrenzt automatisch auflädt. Auf eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 18. Juli 2011 (AZ: 38 O 350/10) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam.

Ein Kunde eines Mobilfunkanbieters hat einen Prepaid-Tarif gewählt, den der Anbieter im Internet mit „einfach abtelefonieren, erhöhte Kostenkontrolle, automatische Aufladung möglich“ beworben hatte. Dabei hatte der Kunde sich für die Option „Webshop-Aufladung 1.0“ entschieden. Ende August 2009 stellte ihm der Mobilfunkanbieter dann 14.727,65 Euro für die Telefonnutzung in Rechnung. Hierfür entfielen nach seiner Darstellung 14.706 Euro und 19 Cent auf 15 GPRS-Verbindungen über die SIM Karte des Kunden aus der Zeit vom 8. August 2009 um 0:47 Uhr bis zum 9. August 2009 um 15:15 Uhr. Da der Kunde nicht zahlen wollte, klagte der Mobilfunkanbieter.

Die Richter gaben der Klage des Mobilfunkanbieters nur in Höhe von 10 Euro statt. Wegen der darüber hinaus verlangten 14.017,65 Euro sowie verschiedenen Nebenkosten hat das Landgericht dagegen die Klage abgewiesen. Die nicht näher erläuterte Klausel zur Webshop-Aufladung enthalte allenfalls das Einverständnis des Kunden mit einer einmaligen automatischen Aufladung in Höhe von zehn Euro vor erneutem aktivem Aufladen. Ein fortwährendes unbegrenztes automatisches Aufladen während der Verbindungsnutzung sei damit nicht vereinbart worden.

Information: www.anwaltauskunft.de