Tag Archives: Recht

27Aug/15

O-Ton + Magazin: Regress bei ungültiger ausländischer Fahrerlaubnis

O-Ton: Regress bei ungültiger ausländischer Fahrerlaubnis

Ausländische Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern müssen in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Versäumt man dies, kann es bei einem Unfall teuer werden. Das besagt ein aktuelles Urteil des Amtsgericht Bergheim. Weiter

08Aug/15

O-Ton: Chef muss Teilzeit meist erlauben

Arbeitnehmer haben in der Regel Anspruch auf Teilzeitarbeit. Ausnahmen bestehen dann, wenn betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Aber vorher muss der Chef sowohl intern als auch extern nach einem Ersatz suchen. Dies ergibt sich auf eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Andernfalls muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er alles dafür getan hat, einen Teilzeitarbeitsplatz einzurichten. Dazu gehört, erst einmal im Betrieb zu schauen, möchte jemand anderes die Arbeit übernehmen oder einen Vollzeitarbeitsplatz teilen. Wenn das nicht ausreicht, muss er auch schauen, dass er jemand anderes für den freiwerdenden Teil einstellen kann. Das Ganze muss er auch nachweisen, nur dann kann er von seiner Pflicht, den Arbeitnehmer auch Teilzeit arbeiten zu lassen, befreit werden. – Länge 26 sec.

Information: www.anwaltauskunft.de

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15Jul/15

O-Ton + Kollegengespräch: Keine Kündigung nach künstlicher Befruchtung

Schwangere genießen einen besonderen Kündigungsschutz, dies gilt auch bei künstlicher Befruchtung. So entschied das Bundesarbeitsgericht im Fall einer Versicherungsangestellten. Der Frau war nach ihrer künstlichen Befruchtung gekündigt worden. Da es um konkrete Termine ging, entschieden die Richter: Der Kündigungsschutz besteht ab dem Einsetzen der befruchteten Eizelle. Weiter

14Jul/15

O-Ton: Schaden am Pkw während Kreuzfahrt

Wenn ein Auto während der Kreuzfahrt im Parkhaus beschädigt wird, ist dies ärgerlich. Nach dem Ärger kommt die Frage: Wer haftet? In dem Fall, den das Amtsgericht München zu entscheiden hatte, war dies das Kreuzfahrtunternehmen. Denn der Urlauber hatte reinweg gar nichts mit dem Parkhausbetreiber zu tun. Weiter