Tag Archives: Rücktritt

18Feb/12

Wolfsburg: Erleichterung bei Volkswagen nach Wulff-Rücktritt

 Wolfsburg – Im Volkswagen-Konzern ist die Demission von Bundespräsident Christian Wulff trotz seiner Verdienste um das Unternehmen mit großer Erleichterung aufgenommen worden. „In der jüngsten Vergangenheit ist er mit einigen seiner Aktivitäten und Verbindungen – auch zum VW-Konzern – in negative Schlagzeilen geraten, die er sich selbst und uns wohl gern erspart hätte“, sagte ein hochrangiger VW-Manager der Branchen- und Wirtschaftszeitung Automobilwoche. Ähnlich äußerte sich auch ein Mitglied des VW-Aufsichtsrats, dem Wulff von 2003 bis 2010 angehört hatte: „Ich halte den Rücktritt für die richtige Entscheidung, denn der öffentliche Druck ist zuletzt einfach zu stark geworden und hätte auch nicht mehr nachgelassen“.

Für wachsende Skepsis gegenüber dem Berufspolitiker in maßgeblichen VW-Kreisen hatten in der letzten Zeit unter anderem Meldungen gesorgt, wonach Wulff als niedersächsischer Ministerpräsident schon viel früher als bisher bekannt die ganze Tragweite der Porsche-Strategie für die geplante VW-Übernahme gekannt haben soll. Da er darüber offenbar nicht sofort seine Kollegen im VW-Aufsichtsrat informierte, hoffen Investoren nun auf steigende Erfolgsaussichten für ihre anhängigen Schadensersatzklagen gegen VW und Porsche. Im zähen Ringen um die einst von Porsche angestrebte Vorherrschaft bei VW zählte Wulff neben VW-Patriarch Ferdinand Piech und Ex-Porsche-Lenker Wendelin Wiedeking zu den Schlüsselfiguren.

09Okt/11

O-Ton + Magazin: Reiserücktritt wegen Bandscheibenvorfall

 Wird nach der Buchung einer Reise ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert, der operiert werden muss, kann die Reise storniert werden und die Reiserücktrittskostenversicherung muss eintreten. Dies gilt auch dann, wenn man bereits vor der Buchung längere Zeit an Rückenschmerzen litt. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz.
Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Also, die Beharrlichkeit des Klägers hat sich ausgezahlt. Das Landgericht hatte die Klage zunächst noch abgewiesen. Aber das Oberlandesgericht hat dem Kläger Recht gegeben. Es hat gesagt: Du hast einen Anspruch auf Erstattung der durch die Stornierung entstandenen Stornokosten. Grundsätzlich sei ein Bandscheibenvorfall, der operiert werden müsse, eine so schwerwiegende Erkrankung, dass Du hier zurücktreten kannst. – Länge 22 sec.

Auch sei der Vorfall „unerwartet“ gekommen. Allein das Bestehen wochenlanger Rückenschmerzen begründe keine Wahrscheinlichkeit eines Bandscheibenvorfalls, urteilten die Richter. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Magazin: Reiserücktritt wegen Bandscheibenvorfall

Wird nach der Buchung einer Reise ein Bandscheibenvorfall diagnostiziert, der operiert werden muss, kann die Reise storniert werden und die Reiserücktrittskostenversicherung muss eintreten. Dies gilt auch dann, wenn man bereits vor der Buchung längere Zeit an Rückenschmerzen litt. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz.

Beitrag.

Es fing ganz harmlos im Garten an. Unser späterer Kläger bekam vom Unkraut zupfen Schmerzen im Rücken. Und die gingen auch nicht wieder weg, erzählt Swen Walentowski, Pressesprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Da das ja lästig ist, hat der Kläger entschieden: Jetzt buche ich mir erst einmal eine schöne Reise, damit ich mich ordentlich erholen kann. Er hat also trotz der anhaltenden Rückenbeschwerden eine Reise gebucht. – Länge 12 sec.

Eine 15-tägige Rundreise durch Argentinien und Chile sollte es sein. Zwei Monate vor Reisebeginn wurde bei dem Kläger ein Bandscheibenvorfall festgestellt, der nur operativ behandelt werden kann. Ein Reiseantritt war damit nicht mehr möglich. Er stornierte die Reise und wollte die Kosten dafür ersetzt bekommen.

O-Ton: Die Reiserücktrittskostenversicherung hat gesagt: Nein, nein, mein lieber Freund. Du hast seit Monaten an Rückenschmerzen gelitten – und hast dennoch die Reise gebucht. Das war vorhersehbar, das ist keine unerwartete Erkrankung, wir zahlen nicht die Stornogebühren. – Länge 12 sec.

Immerhin 6.000 Euro. Unser Kläger blieb stur – und beharrte auf seinem Recht, sagt Swen Walentowski:

O-Ton: Also, die Beharrlichkeit des Klägers hat sich ausgezahlt. Das Landgericht hatte die Klage zunächst noch abgewiesen. Aber das Oberlandesgericht hat dem Kläger Recht gegeben. Es hat gesagt: Du hast einen Anspruch auf Erstattung der durch die Stornierung entstandenen Stornokosten. Grundsätzlich sei ein Bandscheibenvorfall, der operiert werden müsse, eine so schwerwiegende Erkrankung, dass Du hier zurücktreten kannst. – Länge 22 sec.

Auch sei der Vorfall „unerwartet“ gekommen. Allein das Bestehen wochenlanger Rückenschmerzen begründe keine Wahrscheinlichkeit eines Bandscheibenvorfalls, urteilten die Richter. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

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29Mai/11

O-Ton + Magazin: Bei Reiserücktritt nicht auf rechtzeitige Genesung hoffen

 Wenn eine Urlaubsreise aus Krankheitsgründen storniert werden muss, dann sollte dies rechtzeitig geschehen. Das Amtsgericht München entschied so im Falle eines Mannes, der auf rechtzeitige Wiedergenesung gehofft hatte, dann aber später doch die Reise kündigen musste. Statt der erhofften Kostenerstattung musste er 80 Prozent des Reisepreises selbst zahlen – weil er zu spät gekündigt hatte.

Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Mann hat für sich und seine Frau im Januar eine Reise gebucht, die er im Mai antreten wollte. Im Februar erlitt er einen epileptischen Anfall und war auch neun Tage auf stationärer Behandlung im Krankenhaus. Die Richter haben gesagt: Er kann nicht einfach hoffen, dass er rechtzeitig wieder gesund wird oder die Krankheit geheilt wird bis zum Reiseantritt. Er hätte hier tatsächlich im Februar bei dem ersten Anfall zurücktreten müssen. – Länge 26 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.


Magazin: Bei Reiserücktritt nicht auf rechtzeitige Genesung hoffen

Bei Versicherungen wie beispielsweise einer Reiserücktrittsversicherung kommt es auf die genauen Bedingungen an. Die Hoffnung auf rechtzeitige Wiedergenesung nach einer Krankheit ist darin meist nicht versichert. Dies gilt vor allem dann, wenn eine Grunderkrankung bekannt ist, die immer wieder ausbrechen kann.

Beitrag

Es sollte ein Traumurlaub werden – doch am Ende war es der vielzitierte Albtraum. Denn aus dem Urlaub wurde nichts, und für die Ferien auf Balkonien wurde auch noch viel Geld fällig. Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Mann hat für sich und seine Frau im Januar eine Reise gebucht, die er im Mai antreten wollte. Im Februar erlitt er einen epileptischen Anfall und war auch neun Tage auf stationärer Behandlung im Krankenhaus. – Länge 12 sec.

Aus der Klinik wurde als arbeits- und reisefähig entlassen. Doch am Tag der geplanten Reise erlitt er erneut einen Anfall und stornierte die Reise.

O-Ton: SFX

Der Reiseveranstalter berechnete daraufhin Stornokosten – und das war nicht billig. Die 20 Prozent wurden dem Mann ohne Probleme erstattet. Die restlichen 80 Prozent des Reisepreises aber bekam er nicht zurück. Begründung: Die Kündigung hätte schon im Februar erfolgen müssen.

O-Ton: Die Versicherung hat halt gesagt: Du hättest da schon zurücktreten müssen, weil Du ja Deine Grunderkrankung kanntest – nämlich die Gefahr der epileptischen Anfälle. Die Kosten erstatten wir dir, den Rest nicht. Daraufhin klagte er. – Länge 14 sec.

Ohne Erfolg. Das Gericht gab der Versicherung Recht. Swen Walentowski:

O-Ton: Er kann nicht einfach hoffen, dass er rechtzeitig wieder gesund wird oder die Krankheit geheilt wird bis zum Reiseantritt. Er hätte hier tatsächlich im Februar bei dem ersten Anfall zurücktreten müssen. – Länge 12 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.anwaltauskunft.de.

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