Tag Archives: Schadenersatz

19Aug/11

Unfallhelfer haben Anspruch auf Schadensersatz auch bei falschem Verhalten

 Karlsruhe/Berlin (DAV). Wer anderen bei einem Unfall hilft und dadurch selbst verletzt wird oder einen Schaden erleidet, hat einen Ersatzanspruch gegen die Unfallverursacher. Dies gilt auch dann, wenn er falsch reagiert und die Sachlage objektiv falsch eingeschätzt hat, entschied der Bundesgerichtshof am 5. Oktober 2010 (AZ: VI ZR 286/09), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.

Ein Fahrzeug kollidierte mit der Leitplanke und blieb auf dem Seitenstreifen liegen. Ein Autofahrer hinter dem Unfallfahrzeug hatte den Vorgang beobachtet und wollte helfen. Er hielt an, sprach den Unfallfahrer an und ging zu dessen Kofferraum, um ein Warndreieck zu entnehmen und aufzustellen. Ein weiteres, sich näherndes Fahrzeug kam ins Schleudern und erfasste den Mann auf dem Seitenstreifen. Vor Gericht ging es darum, ob den Helfer ein Mitverschulden trifft, da er sich auf dem Seitenstreifen – verbotswidrig – aufgehalten hatte, und das Aufstellen eines Warndreiecks an der Stelle nicht geboten war.

Der Unfallhelfer hat Anspruch auf Ersatz seines Schadens durch die Unfallverursacher, entschied das Gericht. Ein Mitverschulden treffe ihn nicht. Zwar habe er objektiv sorgfaltswidrig gehandelt, als er sich auf dem Seitenstreifen aufgehalten habe. Allerdings könne dies zur Absicherung einer Unfallstelle erforderlich sein. Eine zusätzliche Absicherung durch ein Warndreieck sei nicht unbedingt notwendig gewesen. Falsche Reaktionen stellten jedoch kein schuldhaftes Verhalten dar, wenn der Unfallhelfer in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht vorhersehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu einer ruhigen Überlegung gehabt und nur deshalb falsch reagiert habe.

Bei einem Unfall hat man viele Ansprüche, an die man zunächst nicht denkt. Auch wird vor Gericht oft darüber gestritten, welches Mitverschulden jemand zu tragen hat. In jedem Fall sollte man sich anwaltlicher Hilfe versichern. Informationen, einen Unfalldatenbogen und eine Anwaltssuche findet man bei einem Unfall unter www.schadenfix.de.

07Jul/11

O-Ton: Eltern haften nicht immer!!

 Eltern haften nicht immer für die Schäden ihrer Sprösslinge. Wenn beispielsweise ein fünfjähriges, im Radfahren geübtes, Kind ein Stück Weg alleine fährt und dann ein Auto zerschrammt wird, müssen die Eltern nicht zahlen. So entschied das Amtsgericht München.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Richter haben entschieden, dass man ein Kind, das fünf Jahre alt ist und schon seit zwei Jahren Fahrrad fährt und die Strecke kennt, denn es war der Weg zum Kindergarten, auch einmal ein kleines Stück unbeaufsichtigt fahren lassen muss. In dem Fall war es so, die Mutter fuhr hinter dem Kind – es hatte den Abstand von ein paar Metern. Außerdem wurde auch noch festgestellt, dass das Fahrrad beim Getümmel vor dem Kindergarten umgefallen ist. Und kein Elternteil ist verpflichtet, das Fahrrad vor dem Kindergarten festzuhalten. – Länge 27 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

O-Ton zum Download

————————

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

19Apr/11

O-Ton + Magazin: Fußgänger haftet bei Unfall mit

 Normalerweise bekommen Fußgänger bei Unfällen oft den kompletten Schaden ersetzt. Das Oberlandesgericht Saarbrücken entschied nun aber anders. Zwar ist es richtig, dass von einem Motorradfahrer die höhere Betriebsgefahr ausgeht – wie es die Juristen nennen. Wenn der Fußgänger gegen seine Sorgfaltspflicht verstößt, dann muss auch er mit haften.

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins über den Fall:

[podcast]http://www.vorabs.de/sounds/696.mp3[/podcast]

O-Ton: Ein Fußgänger überquert die Fahrbahn, es kommt zum Zusammenstoß mit einem Motorradfahrer, der 15 Stundenkilometer zu schnell fährt. Er versucht sein Motorrad noch zu bremsen, aber er wird dennoch verletzt. – Länge 13 sec

Weitere Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.

Magazin: Radfahrer und Fußgänger tragen Mitschuld

Normalerweise bekommen Fußgänger und auch Radfahrer bei Unfällen mit Autos oft den kompletten Schaden ersetzt. Die juristische Begründung: Bei beiden ist die Betriebsgefahr geringer. Doch nun gibt es zwei bemerkenswerte Urteile von zwei unterschiedlichen Oberlandesgerichten – danach ist der Schadenersatz nicht mehr so eindeutig.

[podcast]http://www.vorabs.de/sounds/697.mp3[/podcast]

Beitrag:

In Fall 1, den das Oberlandesgericht Köln zu entscheiden hatte, ging es um eine Radfahrerin.

O-Ton: SFX

Sie hatte eine Vorfahrtstraße überquert und war mit einem Auto kollidiert. Danach verklagte sie die Autofahrerin durch mehrere Instanzen auf Schadenersatz. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Aber ihre Klage wurde dann in letzter Instanz vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen, weil sie eine Vorfahrtsstraße überquert hatte. Und sie sich dort natürlich besonders vergewissern muss, dass kein Auto kommt und es nicht zu einem Zusammenstoß kommt. Den muss sie vermeiden. – Länge 15 sec.

Ein anderer Fall – diesmal vom Oberlandesgericht Saarbrücken.

O-Ton: Ein Fußgänger überquert die Fahrbahn, es kommt zum Zusammenstoß mit einem Motorradfahrer, der 15 Stundenkilometer zu schnell fährt. Er versucht sein Motorrad noch zu bremsen, aber er wird dennoch verletzt. – Länge 13 sec

Normalerweise bekommen Fußgänger nach einem solchen Zusammenstoß oft den kompletten Schaden ersetzt. Aber – so das Oberlandesgericht Saarbrücken – wenn der Fußgänger gegen seine Sorgfaltspflicht verstößt, dann muss auch er mit haften.
Bettina Bachmann:

O-Ton: Die Sorgfaltspflicht trifft alle. Den Fußgänger, der die Straße überquert, der muss sich in der Straßenmitte vergewissern: Kommt wirklich niemand, hat sich die Verkehrssituation geändert, seitdem ich von der anderen Straßenseite los gegangen bin. Und auch der Fahrradfahrer: Wenn der über eine Vorfahrtsstraße fahren will, hat er viel mehr Sorgfalt an den Tag zu legen als derjenige, der auf der vorfahrtsberechtigten Straße fährt. – Länge 20 sec.

Weitere Informationen dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage.

14Mrz/11

O-Ton + Magazin: Abstand halten – auch am Rolltor

Abstand im Straßenverkehr ist gelegentlich auch bei der Einfahrt in eine Tiefgarage wichtig. In dem Fall war ein Fahrer nach Überfahren einer Induktionsschleife zu dicht an ein Rolltor herangefahren. Dadurch wurde sein Wagen beschädigt – 3.200 Euro kostete ihn die Ausfahrt aus der Tiefgarage eines Fitnessstudios. Auf dem Schaden bleibt er aber sitzen, wie das Amtsgericht München entschied.

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: In dem Fall musste der Autofahrer für seinen Schaden selber aufkommen, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Man weiß als vernünftiger Mensch, dass ich nicht so nah an ein Rolltor auffahren darf, dass dann in dem Moment, wenn es sich öffnet, mein Auto beschädigt wird. Es war auch hier so, dass die Besitzer des Fitnessstudios darauf hingewiesen hatten, dass das Tor sich mit einer Zeitverzögerung öffnet und nicht dann, wenn man auf der Induktionsschleife steht. -Länge 24 sec.

Mehr Informationen dazu gibt es unter verkehrsrecht.de.

Magazin: Abstand halten – auch am Rolltor

Jeder Autofahrer weiß, dass es wichtig ist, Abstand zum Vordermann zu halten. Gelegentlich kann dies aber auch bei der Einfahrt in eine Tiefgarage wichtig sein, wie ein Fall aus München zeigt. Dort war ein Fahrer nach Überfahren einer Induktionsschleife zu dicht an ein Rolltor herangefahren, wodurch sein Auto beschädigt wurde. Auf dem Schaden bleibt er sitzen, wie das Amtsgericht München entschied. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Unfälle in Tiefgaragen oder Parkhäusern sind gar nicht so selten, sagt Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ja, erstens gibt es Auffahrunfälle, wenn der Vordermann nicht schnell genug aus der Garage herausfährt, wenn der andere schon drängt. Oder wenn der Vordermann noch mal zurückrollt, weil er gerade den Parkschein eincheckt, aber nicht mehr auf der Bremse steht. Da passiert einiges. – Länge 14 sec.

Und solch ein ähnlicher Unfall passierte auch einem Autofahrer, der nach dem Fitnessstudio mit seinem Geschäftswagen schnell aus der Tiefgarage des Studios raus wollte. Vor dem Rolltor kam es zum Dilemma:

O-Ton: Der war sehr ungeduldig, er hat nicht auf der Induktionsschleife abgewartet, bis sich das Tor nach oben bewegt hat, sondern ist so nah aufgefahren. Sein Auto wurde dann durch die Abschlusskante, die ja diese Rolltore haben, beschädigt. – Länge 14 sec.

Der Schaden: 3.200 Euro!

O-Ton: SFX

Diese Summe wollte der Mann von den Betreibern des Fitnessstudios ersetzt haben. Allerdings: Damit konnte er sich nicht durchsetzen. Bettina Bachmann:

O-Ton: In dem Fall musste der Autofahrer für seinen Schaden selber aufkommen, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Man weiß als vernünftiger Mensch, dass ich nicht so nah an ein Rolltor auffahren darf, dass dann in dem Moment, wenn es sich öffnet, mein Auto beschädigt wird. Es war auch hier so, dass die Besitzer des Fitnessstudios darauf hingewiesen hatten, dass das Tor sich mit einer Zeitverzögerung öffnet und nicht dann, wenn man auf der Induktionsschleife steht. -Länge 24 sec.

Mehr Informationen dazu gibt es unter verkehrsrecht.de.

Absage.

+++++++++++++++++++++++++

Magazin und O-Ton

Wenn Sie weitere O-Töne benötigen, senden Sie uns einfach eine Mail!

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben