Ein Geschwindigkeitsverstoß muss nachgewiesen werden, die Polizei darf nicht schätzen. Das Amtsgerichts Dortmund entschied so. Da wurde einem Autofahrer vorgeworfen, in einer 30er-Zone zu schnell gefahren zu sein. Weiter
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O-Ton: Geschwindigkeitsverstoß: Polizeiliche Schätzung allein reicht nicht
Soll jemand wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld zahlen, muss ihm der Verstoß auch nachgewiesen werden. Die Schätzung der Polizei, der Fahrer sei schneller als die erlaubten 30 km/h gefahren, reicht allein nicht. Weiter