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21Jan/22

O-Ton: Verdienstausfall nach Verkehrsunfall kann geschätzt werden

Wenn Schüler einen schweren Unfall erleiden, kann ihre gesamte Karriere auf dem Spiel stehen. Der Unfallverursacher bzw. seine Versicherung müssen dann für den ausgefallenen Verdienst gerade stehen. Ein Leben lang. Wenn aber die Berufswünsche nicht ausreichend begründet werden, wird ein Mindesterwerbsschaden geschätzt, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Weiter