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18Apr/11

Niedersachsen plädiert für härtere Strafen bei Sexualdelikten

Schünemann greift Leutheusser-Schnarrenberger bei Vorratsdatenspeicherung erneut an

Berlin – Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hat sich für härtere Strafen bei Sexualdelikten ausgesprochen und das neue Therapieunterbringungsgesetz als „nicht ausreichend“ charakterisiert. „Der Opferschutz muss vorne stehen, deshalb müssen wir eine nachträgliche Sicherungsverwahrung haben“, sagte der Christdemokrat am Montagabend in der Sat.1-Sendung „Eins gegen Eins“. Er fügte nach dem Ermittlungserfolg der Soko Dennis hinzu: „Wer hier eine Gefährdung darstellt, der muss meiner Ansicht nach weggeschlossen werden.“
Zugleich erneuerte Schünemann seine Kritik an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bei der Vorratsdatenspeicherung: „Wir brauchen auf jeden Fall Mindestspeicherfristen, damit auch im Bereich Kinderpornographie die Straftäter dingfest machen können. Denn das ist meist eine Straftat, die dann zu sehr viel schwereren Straftaten führt „.

Nach Schünemanns Worten gab es 2008 rund 2.800 Verurteilungen wegen Kinderpornographie. Dabei wurden neben etwa 2.000 Geldstrafen lediglich zwei Haftstrafen ohne Bewährung verhängt.

Demgegenüber lehnte Christian Ströbele, Vordenker bei Bündnis 90/Die Grünen und Rechtsanwalt, eine härtere Gangart gegenüber Sexualstraftätern ab und plädierte stattdessen für eine unabhängige Einrichtung, an die sich Opfer von Sexualdelikten wenden könnten. Es müsse doch eine Stelle geben, wo Jungs und Mädchen sich wirklich anvertrauen könnten, sagte Ströbele mit Blick auf Untersuchungen, wonach die meisten Delikte in Familien wie im Verwandten- und Bekanntenkreis passierten. Härtere Strafen dagegen seien keine Lösung. „Wir haben es mit unseren Gesetzen es geschafft, dass die Mordtaten in Deutschland kontinuierlich zurück gehen „, begründete Ströbele in der Sat.1-Sendung. In den USA gebe es beispielsweise viele härtere Strafen, dies verhindere aber nicht, dass „dort vielmehr als hier geschieht.“