Auch wenn ein Lkw ein Stein aufgewirbelt und den Wagen dahinter beschädigt, muss der Fahrer nicht immer haften. Wer er nicht mit dem Stein rechnen musste, verstößt er nicht gegen seine Sorgfaltspflicht. Weiter
Auch wenn ein Lkw ein Stein aufgewirbelt und den Wagen dahinter beschädigt, muss der Fahrer nicht immer haften. Wer er nicht mit dem Stein rechnen musste, verstößt er nicht gegen seine Sorgfaltspflicht. Weiter