Wer Minderjährigen Betäubungsmittel überlässt, macht sich strafbar. Es reicht bereits aus, dass es nur gebilligt wird, wenn sie am Joint ziehen. Dann muss man mit einer Geldstrafe rechnen. Hinzu kommt der unerlaubte Besitz der Drogen, entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken. Weiter