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19Feb/19

O-Ton: Arbeitgeber darf Telearbeit nicht vorschreiben

Der Arbeitgeber darf seinen Angestellten kein Homeoffice vorschreiben. Dies ergibt sich weder aus dem Weisungsrecht des Arbeitgebers noch aus der Verpflichtung des Arbeitnehmers aus seinem Vertrag. Erst Recht darf keine Kündigung wegen der Verweigerung der telearbeit ausgesprochen werden, so das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Weiter