Wenn ein Unfallgeschädigter Anspruch auf einen Mietwagen hat, muss er sich einen Überblick über die Preise verschaffen. So entschied das Amtsgericht München im Fall einer Frau, die sich für fünf Tage einen Wagen für über 1.100 Euro auslieh. Die gegnerische Versicherung klagte – bekam Recht und muss nur rund 330 Euro erstatten. Weiter
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O-Ton: Ersatz von Mietwagenkosten auch bei kurzen Fahrten
Auch wenn der Mietwagen nur wenig genutzt wird, kann das Unfallopfer den Ersatz der Kosten für ein Mietfahrzeug verlangen. Einen generellen Anspruch auf einen Mietwagen nach Unfällen gibt es aber nicht, sagt Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
O-Ton: Die Frage kann man nicht mit Ja oder Nein beantworten. Eben, weil Sie eine Schadensminderungspflicht haben, steht Ihnen der Mietwagen nur dann zu, wenn Sie ihn brauchen. Die Frage ist, wenn ich in fünf Tagen nur 44 Kilometer mit einem Mietwagen fahre, brauche ich den dann wirklich? – Länge 17 sec.
In dem Fall entschied das Amtsgericht Bremen „Ja“ zugunsten eines Rentners. Er wohnte auf dem Land und hatte ebenso wie seine Frau einen Schlaganfall. Fürs Einkaufen oder Arztbesuche müsse die gegnerische Versicherung den Mietwagen bezahlen. Mehr Informationen unter www.verkehrsrecht.de.
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O-Ton + Magazin: Stolperfallen auf Gehwegen bis zu 2,5 Zentimetern
Jeder kennt das: Manche Gehwegplatten sind so verlegt, dass es erhebliche Unterschied gibt. Aber: Das bedeutet noch nicht, dass man nach einem Sturz mit einer Klage gegen die Stadt auch Schmerzensgeld und Schadenersatz erstreiten kann. Weiter
O-Ton: Inlineskater auf Gegenfahrbahn: Hohes Mitverschulden bei Unfall
Eine Inlineskaterin, die in einer unübersichtlichen Linkskurve auf der Gegenfahrbahn fährt, haftet bei einem Unfall zu 75 Prozent. Sie hat den Verkehrsunfall in erheblichem Umfang selbst verschuldet. So entschied das Oberlandesgericht Hamm. Die Frau wollte vor Gericht 40.000 Euro Schadenersatz sowie ein Schmerzensgeld von 80.000 Euro. Weiter
O-Ton + Magazin: Rettungswagen zu spät bemerkt – Mithaftung bei Unfall
Wenn Autofahrer einen Krankenwagen mit Martinshorn zu spät bemerken, müssen sie bei einem Unfall die Hälfte des Schadens tragen. Das gilt mindestens dann, wenn der Fahrer das Rettungsfahrzeug nicht bemerkt hat, weil die Heckscheibe seines Pkw mit Schnee und Eis bedeckt war. So entschied das Amtsgericht Villingen-Schwenningen. Weiter