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21Mai/12

O-Ton + Magazin: Wann ist Unfallflucht wirklich Unfallflucht?

 Wer ein geparktes Fahrzeug beschädigt, begeht Fahrerflucht, wenn er den Unfallort verlässt, bevor der Unfallhergang geklärt werden konnte. Das kann aus strafrechtlicher Sicht ein Ermittlungsverfahren bedeuten. Und zweitens muss auch die Versicherung nicht zahlen, weil Unfallflucht verboten ist. Es gibt aber Ausnahmen, entschied das Landgericht Hamburg.

Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Autofahrerin fuhr bei einem Wendemanöver gegen ein stehendes Auto. Bevor sie den Unfallort verließ, notierte sie ihren Namen, Telefonnummer und das Autokennzeichen auf einen Zettel. Das Ganze verpackte sie in eine Folie gegen Regen hinter den Scheibenwischer. Ihr Ehemann hat das alles mit Fotos dokumentiert. Die Haftpflichtversicherung der Autoversicherung bezahlte auch den Schaden und wollte dann aber die 2.000 Euro von der Frau zurück erstattet haben. Weil ja Unfallflucht nicht versichert ist. – Länge 30 sec.

Doch das Gericht entschied: So wie sich die Frau und ihr Mann verhalten hätten – mehr hätte die Polizei auch nicht zur Ermittlung des Unfallherganges tun können. Deshalb musste die Versicherung den Schaden übernehmen. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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Magazin: Wann ist Unfallflucht wirklich Unfallflucht?

Wer ein geparktes Fahrzeug beschädigt, begeht Fahrerflucht, wenn er den Unfallort verlässt, bevor der Unfallhergang geklärt werden konnte. Ergreift er jedoch zahlreiche Maßnahmen, die dazu geeignet sind, diesen Unfall später zu klären, hat er nicht vorsätzlich seine Aufklärungspflicht verletzt. So entschied das Landgericht Hamburg. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Um es gleich vorweg zu sagen: Es gibt auch zahlreiche Urteile zuungunsten der Fahrer, die anderen eine Beule in den parkenden Wagen gefahren haben.

O-Ton: SFX

Dieser Fall hier hebt sich ab, sagt Swen Walentowski, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Autofahrerin fuhr bei einem Wendemanöver gegen ein stehendes Auto. Bevor sie den Unfallort verließ, notierte sie ihren Namen, Telefonnummer und das Autokennzeichen auf einen Zettel. Das Ganze verpackte sie in eine Folie gegen Regen hinter den Scheibenwischer. Ihr Ehemann hat das alles mit Fotos dokumentiert. Die Haftpflichtversicherung der Autoversicherung bezahlte auch den Schaden und wollte dann aber die 2.000 Euro von der Frau zurück erstattet haben. Weil ja Unfallflucht nicht versichert ist. – Länge 30 sec.

Doch die Frau wollte dies nicht hinnehmen und ging erst zum Verkehrsrechtsanwalt und anschließend vor Gericht.

O-Ton: Zunächst ist es wichtig festzustellen, dass man einer Unfallflucht zwei Risiken eingehen kann. Einmal natürlich strafrechtlich. Unfallflucht ist verboten, allein deshalb riskiert man ein Ermittlungsverfahren. Zweitens ist man bei Unfallflucht nicht versichert. Das heißt, meine Versicherung kann von mir das Geld zurück verlangen. – Länge 17 sec.

Doch die Hamburger Richter fällten – im Gegensatz zu vielen anderen Gerichten – ein bemerkenswertes Urteil. Sie entschieden, dass die Frau nicht vorsätzlich gegen ihre Verpflichtung zur Aufklärung verstoßen habe. Zwar habe sie Unfallflucht begangen, weil sie weggefahren sei, bevor – so das Amtsdeutsch – Feststellungen zu ihrer Person, ihrem Fahrzeug und der Art ihrer Unfallbeteiligung möglich gewesen seien.

O-Ton: SFX

Allerdings – so erläutert Swen Walentowski – sie hat ihre Daten, wasserdicht verpackt, hinterlassen:

O-Ton: All das, was eine Polizei auch ermitteln würde an einem Unfallort, hat der Ehemann ja in diesem Fall auch gemacht. Und deshalb hat sie nicht vorsätzlich gegen ihre Aufklärungspflicht verstoßen. Und deshalb muss die Versicherung den Schaden bezahlen und die Versicherung muss kein Geld in die Hand nehmen. – Länge 20 sec.

Wie gesagt – nicht unbedingt eine typische Entscheidung. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

Absage.

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