Bei Telearbeit daheim oder im Homeoffice haben Beschäftigte nicht automatisch Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Bringt jemand seinen Nachwuchs in die Kita und hat auf dem Rückweg zum häuslichen Arbeitsplatz einen Unfall, hat keinen Wegeunfall. So entschied es das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Weiter
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O-Ton: Auf der Toilette gibt es keinen Unfallversicherungsschutz
Bei einem Arbeitsunfall genießen die Betroffenen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dazu können auch Unfälle gehören, die sich etwa bei einer Betriebsfeier ereignen. Doch es gibt Grenzen: Ein Feuerwehrmann, der nach abgeschlossenem Wettkampf an einer kameradschaftlichen Runde teilnimmt und sich danach im betrunkenen Zustand auf der Toilette verletzt, hat keinen Arbeitsunfall. Weiter