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20Jan/14

O-Ton: Schmerzensgeld nach unerlaubter Umbettung von Urnen

 Die Urnen der verstorbenen Eltern dürfen nicht einfach nach Gutdünken umgebettet werden. So entschied das Landgericht Ulm. In dem Fall waren vier Schwestern so zerstritten, dass sie sich auch nach dem Tod der Eltern nicht einigen konnten. Eine der Schwestern wollte die alleinige Grabnutzungsberechtigte sein – und ließ dann die Urnen auf einen anderen Friedhof umbetten. Weiter