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06Jul/20

O-Ton: Unfallopfer muss Nummernschild nicht nennen können

Manchmal kann es ausreichen, dass man seinen Unfallgegner bzw. sein Auto nur beschreiben kann. Firmenaufschrift, Logo oder Webadresse können ausreichend sein, um seine Ansprüche durchzusetzen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt. In dem Fall waren drei Lkws einer italienischen Spedition zur fraglichen Zeit in Deutschland unterwegs. Weiter