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20Mrz/14

O-Ton: Gemeinde kann bei Sturz eines Radfahrers (mit)haften

 Stürzt ein Radfahrer wegen eines Schlaglochs, kann die Gemeinde haften. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn das Loch tief ist und der Fahrer nicht mit einem solchen Hindernis rechnen musste. Allerdings, so das Oberlandesgericht München, der Radfahrer hätte auch vorsichtiger sein müssen – darum haftet er zu 50 Prozent mit. Weiter