Eine Inlineskaterin, die in einer unübersichtlichen Linkskurve auf der Gegenfahrbahn fährt, haftet bei einem Unfall zu 75 Prozent. Sie hat den Verkehrsunfall in erheblichem Umfang selbst verschuldet. So entschied das Oberlandesgericht Hamm. Die Frau wollte vor Gericht 40.000 Euro Schadenersatz sowie ein Schmerzensgeld von 80.000 Euro. Weiter
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O-Ton: Unfall in der Garagenausfahrt – Fahrer muss selbst zahlen
Wenn eine Tiefgarage nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt ist, dann besteht für den Vermieter auch nur eine begrenzte Verkehrssicherungspflicht. So entschied das Amtsgericht München. Weiter
O-Ton: Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen auch wahrgenommen werden
Auch wenn ein Tempo 30-Schild gut zu sehen ist, muss der Fahrer nicht bewusst zu schnell gefahren sein. Das Oberlandesgericht Dresden revidierte damit ein Urteil der Vorinstanz. Ob er bewusst oder unbewusst zu schnell gefahren war, ist entscheidend für die Strafe, so die Richter. Weiter
O-Ton + Magazin: Unfallopfer erhält auch Abschleppkosten ersetzt
Ein Unfallopfer bekommt grundsätzlich auch die Abschleppkosten ersetzt. Die gegnerische Versicherung darf dies nur dann verweigern, wenn erkennbar war, dass der Preis des Abschleppunternehmens unangemessen hoch ist. Weiter
O-Ton + Magazin: Rettungswagen zu spät bemerkt – Mithaftung bei Unfall
Wenn Autofahrer einen Krankenwagen mit Martinshorn zu spät bemerken, müssen sie bei einem Unfall die Hälfte des Schadens tragen. Das gilt mindestens dann, wenn der Fahrer das Rettungsfahrzeug nicht bemerkt hat, weil die Heckscheibe seines Pkw mit Schnee und Eis bedeckt war. So entschied das Amtsgericht Villingen-Schwenningen. Weiter