Tag Archives: Vorfahrt

19Dez/11

Magazin + O-Ton: Radfahrer auf dem Bürgersteig haftet allein

 Wer auf dem Bürgersteig verbotenerweise Rad fährt und mit einem Auto kollidiert, das aus einer Einfahrt kommt, muss für den Schaden aufkommen. In derartigen Fällen tritt die sogenannte Betriebsgefahr des Autos vollständig zurück.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.

O-Ton: Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass der Radfahrer ganz allein für den Schaden haftet. Weil er eben entgegen den Regelungen auf dem Bürgersteig gefahren ist, das dürfen nur Kinder bis zum Alter von zehn Jahren, Erwachsene aber nicht. Das Amtsgericht Hannover hat in dem Fall sogar gesagt, dass die Betriebsgefahr des Autos, die normalerweise immer so um die 20 Prozent beträgt, gegenüber dem groben Verschulden des Radfahrers völlig zurück tritt, so dass er zu 100 Prozent haften muss. – Länge 30 sec.

Nachzulesen ist der komplette Fall unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Radfahrer auf dem Bürgersteig haftet allein

Wer auf dem Bürgersteig verbotenerweise Rad fährt, haftet bei einem Zusammenstoß mit einem Auto allein. In derartigen Fällen tritt die sogenannte Betriebsgefahr des Autos vollständig zurück. Dies entschied das Amtsgericht Hannover. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

O-Ton: Ein Radfahrer, ein erwachsener Radfahrer muss ich hinzufügen, fuhr auf dem Bürgersteig. Ein Auto kam aus einer Einfahrt herausgefahren, es kam zu Kollision. Dabei entstand ein Schaden in Höhe von 800 Euro. Der Autofahrer wollte diesen vom Radfahrer ersetzt bekommen. – Länge 20 sec.

…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Ein komplizierter Fall. Denn einerseits dürfen nur Kinder auf dem Bürgersteig fahren. Andererseits ist die sogenannte Betriebsgefahr eines Autos immer höher als die eines Rads – d.h. der Schaden, den Autos anrichten können, überwiegt den des Rades deutlich.

O-Ton: Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass der Radfahrer ganz allein für den Schaden haftet. Weil er eben entgegen den Regelungen auf dem Bürgersteig gefahren ist, das dürfen nur Kinder bis zum Alter von zehn Jahren, Erwachsene aber nicht. Das Amtsgericht Hannover hat in dem Fall sogar gesagt, dass die Betriebsgefahr des Autos, die normalerweise immer so um die 20 Prozent beträgt, gegenüber dem groben Verschulden des Radfahrers völlig zurück tritt, so dass er zu 100 Prozent haften muss. – Länge 30 sec.

Nachzulesen ist der komplette Fall unter www.verkehrsrecht.de.

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16Sep/11

O-Ton + Magazin: Helmpflicht für Radler bei sportlicher Fahrweise

 Ein Rennradfahrer ist verpflichtet, einen Helm zu tragen. Wird er in einen Unfall verwickelt und verletzt, kann der fehlende Helm dazu führen, dass die Haftung für ihn höher gesetzt wird. Das kann sogar in dem Fall gelten, wenn er an dem Unfall gar nicht schuld war, weil er Vorfahrt hatte. So entschied das Oberlandesgericht München.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:.

O-Ton: Die Richter haben das damit begründet, dass ein sportlich ambitionierter Fahrer – ein Rennradfahrer – einen Helm tragen muss. Man hat ihm ein Mitverschulden angerechnet, dass er ohne Helm gefahren ist. Es war auch nachweisbar, dass dann, wenn er einen Helm getragen hätte, es nicht zu diesen schweren Verletzungen gekommen wäre. Und außerdem war deswegen auch ein Mitverschulden des Rennradfahrers gegeben, weil er sehr schnell gefahren ist. Er hätte auch, obwohl er Vorfahrt hatte, abbremsen müssen und noch einmal kurz die Verkehrslage peilen müssen. – Länge 30 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Helmpflicht für Radler bei sportlicher Fahrweise

Anmoderation: Ein Rennradfahrer ist verpflichtet, einen Helm zu tragen. Wird er in einen Unfall verwickelt und verletzt, kann der fehlende Helm dazu führen, dass die Haftung für ihn höher gesetzt wird. Das kann sogar in dem Fall gelten, wenn er an dem Unfall gar nicht schuld war. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Generell sollte Radfahrer immer mit einem Helm unterwegs sein:

O-Ton: Es ist erstens gefährlich, ohne Helm zu fahren, es schützt den eigenen Kopf und manchmal auch den eigenen Geldbeutel. – Länge 7 sec.

… sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Und gerade beim Geldbeutel gibt es ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts München:

O-Ton: SFX

In dem Fall war ein Radfahrer ohne Helm mit seinem Rennrad unterwegs. Er fuhr auf einem als Geh- und Radweg gekennzeichneten Weg und hatte zwar Vorfahrt, er stieß aber trotzdem mit einem VW-Bus zusammen. Der Radler verletzte sich erheblich, unter anderem am Kopf – und wollte nun Schadensersatz und Schmerzensgeld.

O-Ton: SFX

Doch die Richter entschieden: 40 Prozent des gesamten Schadens muss der Radfahrer mittragen – trotz Vorfahrt habe er eine Mitschuld. Bettina Bachmann:

O-Ton: Die Richter haben das damit begründet, dass ein sportlich ambitionierter Fahrer – ein Rennradfahrer – einen Helm tragen muss. Man hat ihm ein Mitverschulden angerechnet, dass er ohne Helm gefahren ist. Es war auch nachweisbar, dass dann, wenn er einen Helm getragen hätte, es nicht zu diesen schweren Verletzungen gekommen wäre. Und außerdem war deswegen auch ein Mitverschulden des Rennradfahrers gegeben, weil er sehr schnell gefahren ist. Er hätte auch, obwohl er Vorfahrt hatte, abbremsen müssen und noch einmal kurz die Verkehrslage peilen müssen. – Länge 30 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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17Jun/11

O-Ton: Vorfahrtstraßen auf Parkplätzen

 Auf Parkplätzen gilt grundsätzlich für Autofahrer erhöhte Rücksichtnahme und Sorgfalt. Doch wer hat wann Vorfahrt? Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins verweisen in diesem Zusammenhang auf ein Urteil aus Berlin.
Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft:

O-Ton: Hier hat das Kammergericht Berlin entschieden, dass auf Parkplätzen bei nicht gleich berechtigten Straßen nicht der Grundsatz „rechts vor links“ gilt. Es hat derjenige Vorfahrt, der sich auf der Zufahrtsstraße zum Parkplatz befindet. D.h. dieser Straße, wo man nicht parkt, sondern eben in die Zufahrtsgassen ein- oder abbiegt. – Länge 18 sec.

Mehr dazu unter www.verkehrsrecht.de.

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