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25Mai/11

O-Ton-Paket: Rechte der Flugpassagiere

 Wenn der deutsche Luftraum wegen Vulkanasche teilweise gesperrt werden muss, haben Passagiere trotzdem bestimmte Rechte zur Erstattung ihrer Tickets. Die Rechte in solchen Fällen sind in der Fluggastrechte-Verordnung der EU (Nr. 261/2004) geregelt. Bei Pauschalreisen sind daneben auch die reiserechtlichen Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraphen 651a ff.) zu beachten. was bedeutet das nun in der Praxis?
Swen Walentowski ist Sprecher des Deutschen Anwaltvereins. Er antwortet auf folgende Fragen:

1. Welche Rechte habe ich, wenn mein Flug nicht stattfindet?
2. Wie ist es bei einer Pauschalreise?
3. Hat man die Ansprüche pauschal bei jeder Airline?

O-Ton-Paket

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