Tag Archives: Walentowski

28Aug/12

O-Ton-Paket: Streik bei der Lufthansa – welche Rechte habe ich?

 Bei der Lufthansa droht ein Arbeitskampf, für die Passagiere geht es jetzt in erster Linie darum, dass sie ihre Ziele erreichen. Angekündigt sind Streiks auf den Fernstrecken, weil das Unternehmen dort nach Angaben der Gewerkschaft offenbar mehr verdient als auf kürzeren Strecken. Was tun, wenn man betroffen ist? Weiter

30Apr/12

O-Ton: Haftung des Skippers bei gemeinsamem Segeltörn

 Die Skipper bei Segeltörns haben nicht nur eine große Verantwortung, sondern tragen auch ein hohes Haftungsrisiko. Verletzt sich jemand, haftet der Skipper, sofern er für den Unfall verantwortlich ist. Allerdings: Kann ein Fehler des Skippers nicht festgestellt werden, muss er auch nicht für die Folgen einer Verletzung aufkommen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Vor Gericht aber hatte der Segelfreund keine Chance. Weil das Gericht, sachverständig beraten, kein Fehlverhalten des Skippers erkennen konnte. So wie er das Beiboot an die Segeljacht geführt hat – da sein ihm kein Vorwurf zu machen. – Länge 15 sec.

Mehr Informationen: www.anwaltauskunft.de

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31Mrz/12

O-Ton + Magazin: Reisemängel müssen detailliert nachgewiesen werden

 Wer bei einer Urlaubsreise nicht zufrieden ist und anschließend eine Reisepreisminderung erreichen möchte, muss die Mängel genau dokumentieren. Pauschale Kritik reicht nicht aus. So entschied jetzt das Amtsgericht München.
Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein über die Meinung der Richter:

O-Ton:

Der Tipp vom Anwalt: Mängel mit Fotos und Videos genau dokumentieren, Mitreisende als Zeugen bitten. Und auch den Veranstalter schon während des Urlaubs darauf hinweisen, damit er die Mängel beheben kann. All das ist nachzulesen – unter anwaltauskunft.de.

O-Ton zum Download


Magazin: Reisemängel müssen detailliert nachgewiesen werden

Wer bei einer Urlaubsreise nicht zufrieden ist und anschließend eine Reisepreisminderung erreichen möchte, muss die Mängel genau dokumentieren. Pauschale Kritik reicht nicht aus. So entschied jetzt das Amtsgericht München. Hier ist der ganze Fall:

Beitrag:

Eine dreiköpfige Familie flog für acht Tage nach Ägypten. Für Hotel, Verpflegung und die Flüge bezahlten sie 808 Euro.

O-Ton: SFX

Allerdings: Nach ihrer Rückkehr reklamierten sie die Reise – es war laut, die Hygiene eine Katastrophe, das Unterhaltungsprogramm dürftig und obendrein waren die Koffer zwei Wochen lang verschwunden. Summa summarum wollten die drei rund 600 Euro vom Reisepreis zurück und 700 Euro Schadensersatz.

O-Ton: SFX

Vor Gericht kamen sie mit dieser Forderung nicht durch, sagt Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton:

Das Verfahren endete mit einem Vergleich – die Reisenden bekamen 150 Euro und mussten von den Kosten des Rechtsstreits 89 Prozent übernehmen. Aber: Wie dokumentiert man denn Mängel genau? Der Tipp vom Anwalt:

O-Ton:

Welche Rolle spielen Zeugen? Swen Walentowski:

O-Ton:

Und schließlich: Was ist noch zu beachten?

O-Ton:

All das ist nachzulesen – unter anwaltauskunft.de. Dort findet man auch den Experten für den Rechtsstreit, nicht nur, wenn es um entgangene Urlaubsfreuden geht.

Absage.

Magazin zum Download

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27Jan/12

O-Ton: Nach Schiffsunglück – Entschädigung genau prüfen

 Die Reederei des Unglücksschiffs „Costa Concordia“ will jedem Passagier 11.000 Euro Entschädigung zahlen. Die Summe soll verlorene Wertgegenstände sopwie Gepäck umfassen. Zugleich sollen damit auch seelische Schäden und Reisepreis abgegolten sein.
Swen Walentowski, Sprecher des Deutschen Anwaltvereins, rät dazu, das Angebot genau zu prüfen, da man damit auf alle Forderungen verzichtet.

Download O-Ton

Ein ausführlicher Podcast zu diesem Thema unter triptipp.com und davblog.de.

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