Tag Archives: Walentowski

05Aug/11

O-Ton: Windanlage muss hingenommen werden

 Immobilienbesitzer können sich unter bestimmten Umständen nicht dagegen wehren, wenn in ihrer Nähe eine Windenergieanlage aufgebaut wird. Eine Entfernung zum Mast von rund 500 bzw. 580 Metern sei ausreichend, entschied das Verwaltungsgericht Gießen.
Swen Walentowski vom Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Es geht ja hier um den sogenannten Discoeffekt, dass die Windräder Lichter reflektieren oder auch Geräusche abgeben. Aber bei 500 Metern – das sei ein guter Abstand, denn das ist ungefähr das Dreifache der Gesamthöhe der Anlage. Die Richter hier – es war das Verwaltungsgericht Gießen – haben auch gesagt: Man könne ja den Blick leicht wenden, in dem man sich kurz ein bisschen zur Seite dreht – und dann würde man diese Windanlagen schon gar nicht mehr sehen. – Länge 25 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

O-Ton

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04Mai/11

O-Ton: Nach der Entscheidung zur Sicherungsverwahrung

Berlin (DAV). Nachdem das Bundesverfassungsgericht heute die Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter für verfassungswidrig erklärt hat, ist eine Neuregelung notwendig. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fühlt sich mit der Gerichtsentscheidung bestätigt und fordert den Gesetzgeber auf, mit Augenmaß ein schlüssiges Gesamtkonzept vorzulegen. Es muss einen Abschied vom reinen Verwahrvollzug geben.

„Wir haben die Entscheidung aus Karlsruhe so erwartet; der Gesetzgeber ist aufgefordert, Regelungen für die Sicherungsverwahrung zu finden, die sowohl verfassungskonform sind als auch den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention genügen“, fordert Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Durch ein schlüssiges Gesamtkonzept müsse durch einen vernünftigen, resozialisierungsfreundlichen Vollzug die Anordnung von Sicherungsverwahrung entbehrlich gemacht werden.

Der DAV hat zwar die vom Bundestag beschlossene Beschränkung auf bestimmte Straftaten begrüßt, sieht die Sicherungsverwahrung aber generell als ein Übel an. Sie hält Menschen auch nach Verbüßung der Strafe, zu der sie verurteilt wurden, auf unabsehbare Zeit in Haft. Dies allein aufgrund einer unsicheren Prognoseentscheidung. Der Straftatenkatalog ist aus Sicht der Anwältinnen und Anwälte immer noch zu umfangreich. Die so genannte Therapieunterbringung hält der DAV für verfassungs- und menschenrechtswidrig – zu Recht, wie sich nun gezeigt hat.

Bei einer Neuregelung müsse die erforderliche Behandlung der für eine Sicherungsverwahrung in Betracht kommenden Gefangenen nicht erst mit deren Vollzug, sondern bereits mit dem Tag der Aufnahme in den vorausgehenden Strafvollzug beginnen, wenn die Betroffenen hierzu bereit sind. Die Behandlung sollte durch ein spezielles Behandlungsteam durchgeführt und auch extern von Gutachtern begleitet werden.

Kommt es dennoch zur Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Strafverbüßung, müssten differenzierte Unterbringungsformen vorgeschlagen werden, die sich an der Persönlichkeit der Betroffenen ausrichten und weiterhin das Bestreben verfolgen, die Dauer der Unterbringung möglichst kurz zu halten.

„Wir brauchen einen klaren Abschied vom bloßen Verwahrvollzug auch bei der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung“, fordert Ewer weiter. Beispielhaft könnten die von den Ländern Berlin und Brandenburg im Januar 2011 vorgelegten „Eckpunkte für den Vollzug der Sicherungsverwahrung“ sein.

O-Ton-Paket Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins
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04Mrz/11

O-Ton + Magazin: Tragen von Frauenkleidung im Männergefängnis zulässig

Einem männlichen Gefangenen darf das Tragen von Damenbekleidung nicht deshalb verboten werden, weil andere Gefangene ihn angreifen könnten. Auch hinter Gittern gilt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, grundsätzlich darf daher auch ein Mann Damenbekleidung tragen. So entschied das Oberlandesgericht Celle.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Ein Insasse eines Gefängnisses hatte bei der Anstaltsleitung um Erlaubnis gefragt, Damenwäsche – Ober- und -unterbekleidung – zu erwerben und diese nach Einschluss auch tragen zu dürfen. Also nicht in der Haftanstalt damit rumzulaufen. Er begründete dies damit, seit längerer Zeit transsexuell zu sein und eine sogenannte Alltagserprobung als Frau durchführen zu wollen. – Länge 22 sec.

Die Anstaltsleitung hatte abgelehnt, die Richter gaben ihm Recht. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Magazin: Tragen von Frauenkleidung im Männergefängnis zulässig

Manche Fälle haben es in sich. So wie der, den das Oberlandesgericht Celle zu entscheiden hatte. Dabei wollte ein männlicher Gefangener Damenbekleidung im Knast tragen. Erst verboten, klagte er sich durch die Instanzen – und gewann. Hier ist der ganze Fall.

Beitrag:

Was machen männliche Gefangene, wenn sie transsexuell sind? D.h., sie merken, dass der Mann eigentlich eher in einen Frauenkörper gehört? Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Ein Insasse eines Gefängnisses hatte bei der Anstaltsleitung um Erlaubnis gefragt, Damenwäsche – Ober- und -unterbekleidung – zu erwerben und diese nach Einschluss auch tragen zu dürfen. Also nicht in der Haftanstalt damit rumzulaufen. Er begründete dies damit, seit längerer Zeit transsexuell zu sein und eine sogenannte Alltagserprobung als Frau durchführen zu wollen. – Länge 22 sec.

Doch die Anstaltsleitung lehnte ab. Nicht etwa, weil im Justizvollzug pure Ignoranten sitzen.

O-Ton: SFX

Vielmehr sorgte man sich, dass der Mann vor möglichen Übergriffen anderer Gefangener nicht geschützt werden könne. Denn selbst, wenn er Damenslips und BHs nur in seiner Zelle tragen würde, könnten die Sachen von anderen Mitgefangenen entdeckt werden.

O-Ton: Zum Schutz des Gefangenen selbst vor sexuellen Übergriffen durch andere Gefangene – so die Anstaltsleitung – müsse dies untersagt werden. Er hat aber gesagt: Mensch, ich will es eigentlich nur in meiner Zelle tragen. – Länge 10 sec.

Das Landgericht gab noch der Anstaltsleitung Recht, vor dem Oberlandesgericht setzte sich dann der Gefangene durch. Denn: Auch hinter Gittern hat der Mann Rechte, entschieden die Richter. Und dazu gehört u.a. das Tragen von Damenbekleidung. Wenn dadurch eine Bedrohung entsteht, dann muss die Anstaltsleitung handeln. Swen Walentowski:

O-Ton: Also, hat das Gericht gesagt, liebe Anstaltsleitung. Du musst eigentlich noch einmal prüfen, wie Du den Mann vor den anderen schützen kannst in der Ausübung seiner Rechte.  Du darfst ihm nicht die Ausübung dieser Rechte verbieten, nur weil andere dann möglicherweise Straftaten begehen könnten. – Länge 13 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

Absage.

 

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Magazin und O-Ton

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04Mrz/11

O-Ton: Auftraggeber muss Kosten für Einäscherung zahlen

Die Auftraggeberin für eine Einäscherung hat auch dann deren Kosten zu tragen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass sie nicht die Tochter des Verstorbenen ist. Auch wenn das Verwandtschaftsverhältnis nicht so bestand wie angenommen – der Vertrag mit dem Bestattungsunternehmen wird dadurch nicht ungültig. Dies entschied das Amtsgericht München.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. :

O-Ton: Das Gericht hat gesagt, es kommt gar nicht darauf an, ob Du die Tochter warst oder nicht. Du hast den Auftrag zur Einäscherung gegeben, damit auch die Kostenübernahmeerklärung abgegeben – also musst Du auch die Einäscherung bezahlen. Der Irrtum, dass Du nicht die Tochter bist, das wirkt sich auf das Vertragsverhältnis gar nicht aus. – Länge 16 sec.

Informationen: www.anwaltauskunft.de

 

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O-Ton

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