8,50 Euro pro Stunde werden Branche nachhaltig verändern – Tendenz zu selbstfahrenden Unternehmern
Saarbrücken – Die Einführung des Mindestlohns im Taxigewerbe dürfte nach Ansicht des Branchenverbandes BZP zu einer Tarifsteigerung von rund 25 Prozent führen. „Bei Beachtung der derzeit geltenden Regelungen ist ein Mindestlohn für Taxifahrer von 8,50 Euro nicht bezahlbar, wir liegen derzeit bei etwa 6,50 Euro“. Das sagte BZP-Geschäftsführer Thomas Grätz am Freitag auf einer Fachtagung in Saarbrücken. Eine Anhebung der Tarife werde damit unausweichlich. Da dies jedoch einen längeren Genehmigungsprozess erfordere, stehe die Branche vor einem Strukturwandel. Die entsprechende Anhebung werde zu einem Wechsel von bisherigen angestellten Fahrern, die auf der Basis von Umsatz entlohnt werden, zu mehrheitlich selbstfahrenden Taxiunternehmern führen.
BZP-Verbandspräsident Michael Müller verwies auf entsprechende Erfahrungen nach der Einführung eines Mindestlohns in den Niederlanden. „Der Mindestlohn wird kommen. Es wird von unserer Seite keine Trickserei geben und kein Mogeln, die Branche stellt sich dem und wir gehen ehrlich mit dem Thema um“. Er forderte die öffentlichen Auftraggeber auf, bei der Vergabe von Fahrten entsprechende Mindestlöhne zu berücksichtigen: „Es kann nicht sein, dass wir künftig 8,50 Euro zahlen sollen, bei öffentlichen Ausschreibungen aber derjenige gewinnt, der mit seinem Angebot deutlich unter diesem Stundenlohn liegt“.
Es gebe zudem starke Unterschiede im Taxigewerbe zwischen ländlichen Gebieten und Großstädten. Während auf dem Lande Taxis vielfach die Funktion des öffentlichen Nahverkehrs übernommen hätten und zahlreiche Auftragsfahrten für Schulen, Krankenkassen und Behörden übernehmen würden, sei dies in Städten völlig anders. Hier werde die Dienstleistung häufig spontan in Anspruch genommen. Dies aber mache Kalkulationen deutlich schwieriger, da Einnahmen kaum geplant werden könnten.