Urteile rund um Karneval: Was ist erlaubt? Was nicht?

 O-Ton: Kein Anspruch auf Arbeitsbefreiung an Karneval

Anmoderation: Auch im Rheinland haben Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst keinen Anspruch auf Arbeitsbefreiungen an Tagen wie Weiberfastnacht oder Rosenmontag. So entschied das Arbeitsgericht Köln.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn es nicht üblich ist und der Chef sowieso freigibt, und ich will aber frei nehmen – dann muss ich einen Urlaubstag nehmen. Aber ich habe keinen Anspruch darauf, diesen Urlaubstag auch tatsächlich zu bekommen. Der Chef kann genauso gut sagen: Nee, ich brauche Dich im Betrieb, ich brauche Dich in der Firma – es geht nicht. – Länge 15 sec.

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O-Ton: Blau machen an Karneval

Anmoderation: Auch wenn an den tollen Tagen vieles anders ist – man darf nicht einfach „blau machen“. Wenn der Chef keinen Urlaub oder freien Tag gewährt, hat man schlechte Karten und muss seinen Job wahrnehmen. „Blau machen“ ist auch am folgenden Tag ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht – wenn man am Vortag zu lange gefeiert hat, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: „Blau machen“ kann auch heißen „blau sein“ – ich hatte jetzt Rosenmontag frei. Und komme am Karnevalsdienstag mit einer Fahne zum Arbeitsplatz – auch dann kann ich den Arbeitsplatz riskieren. Man stelle sich vor, der städtische Busfahrer kommt mir Restalkohol und setzt sich morgens um 5 Uhr in den Bus. Das ist nicht gut. Und das muss ich bedenken, denn das ist arbeitsrechtlich relevant. – Länge 22 sec.

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O-Ton: Karnevalist als Künstler eingestuft

Anmoderation: Die Narren sind von der Gewerbesteuer befreit! Das ist kein Witz, sondern Schauspieler, Musiker und Kabarettisten im Karneval müssen für ihr Gewerbe nichts an den Fiskus abführen. Allerdings brauchte es dazu erst eine Entscheidung der Richter, sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Dankenswerterweise war diesmal das Finanzgericht Düsseldorf weise und hat entschieden: Nee, nee liebe Leute. Der Karnevalist, der nämlich auftritt, das ist ein Künstler. Der Karnevalist, der unten feiert, der hat keine Einnahmen, sondern nur Ausgaben, der ist ohnehin völlig egal. Aber der oben ist Künstler und deshalb muss er auch keine Gewerbesteuer bezahlen. – Länge 22 sec.

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O-Ton: An Karneval darf es auch laut sein

Anmoderation: Karnevalsmuffel haben zu den tollen Tagen schlechte Karten. Traditionelle Veranstaltungen wie Kappensitzungen dürfen auch laut sein – bis 24 Uhr. Es muss nicht wie an normalen Tagen ab 22 Uhr schon leiser sein, entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. Geklagt hatte ein geräuschempfindlicher Nachbar.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Da hat das Gericht gesagt: Ja, eigentlich hättest Du gute Chancen. Wenn nicht gerade Karneval, Fasching oder Fastnacht wäre. Hier ist es aber so, dass es üblich ist, dass es zu der Region gehört, dass es die Region ausmacht – und deshalb muss das auch im Einzelfall hingenommen werden. Das sind so seltene Ereignisse, die aber zu dieser Region gehören und deshalb stellen sie zwar eine Belästigung, aber eine zumutbare Belästigung dar. – Länge 22 sec.

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O-Ton: Auch für Narren gelten Gesetze – meistens!

Anmoderation: Natürlich sind die Karnevalshochburgen auch zu den tollen Tagen kein rechtsfreier Raum. So dürfen Krawatten an Weiberfastnacht nicht überall und einfach so abgeschnitten werden. Allerdings sollte man in bestimmten Gegenden vorsichtig sein, empfiehlt

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn ich mich natürlich an Weiberfastnacht, wo so etwas passiert, dort bewege, wo auch noch der Straßenkarneval stattfindet, wo alle Frauen mit einer Schere bewaffnet sind, dann sollte ich mich drauf einstellen, damit das nicht passiert. Entweder eine Krawatte anziehen, die abgeschnitten werden kann. Oder aber ich muss es eventuell auch hinnehmen, weil es ja um Brauchtum geht, um erlaubtes Brauchtum. Es gibt einen eigenen rechtlichen Begriff dafür, der sagt: wenn vor Ort etwas üblich ist, dann ist das so! – Länge 25 sec.

Wenn ich mich aber in den Gegenden in Deutschland bewege, in denen Karneval nicht so gefeiert wird – dann muss ich eine gestutzte Krawatte nicht hinnehmen.

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