Berlin (DAV). Auch wenn man eine private Unfallversicherung besitzt, gibt es regelmäßig Streit darüber, ob überhaupt ein Unfall und somit ein versicherter Schaden vorliegt. Gemäß Definition muss es ein „von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis“ sein. Der Bundesgerichtshof hatte sich am 6. Juli 2011 mit der Frage zu befassen, ob ein Skifahrer, der auf der Piste einem anderen ausgewichen ist und sich dabei verletzt hat, Schutz seiner privaten Unfallversicherung genießt. Die Richter haben klargestellt, dass dem so ist (AZ: IV ZR 29/09). Entscheidend ist, dass die Verletzung von außen herbeigeführt wurde – nicht die Umstände, die etwa zu dem Sturz geführt haben, erläutert die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Auf einer steilen Skipiste musste der Skifahrer einem von rechts ankommenden Skifahrer ausweichen, um einen Zusammenprall zu vermeiden. Bei diesem Ausweichmanöver ist er in einen Schneehaufen gefahren und gestürzt, wobei er sich an der linken Schulter verletzt hatte. Die Verletzung war so schwer, dass sie sogar zu einer teilweisen Invalidität führte. Glück im Unglück, dachte sich der Freizeitsportler, war er doch unfallversichert. Seine private Unfallversicherung verweigerte die Unterstützung, da kein Unfall vorläge.
Sowohl das Landgericht Hannover, als auch das Oberlandesgericht Celle wiesen die Klage mit der Begründung ab, der Skifahrer sei durch eine Eigenbewegung gestürzt. Solche Vorgänge seien nicht versichert, da keine Fremdeinwirkung vorliege.
Der Skifahrer zog vor den Bundesgerichtshof. Dieser stellte nun klar: Die Schulterverletzung war eine Folge des Aufpralls auf den Boden und damit eine unmittelbare Ursache der Gesundheitsschädigung. Ein Unfall läge demnach vor. „Damit ist der schmerzhafte Kontakt mit der Skipiste als Verletzungsursache anerkannt, der Skifahrer darf nun auf Leistungen seiner Unfallversicherung hoffen“, kommentiert Rechtsanwalt Michael Bücken von der DAV Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht das Urteil. Es sei zu begrüßen, da es deutlich mache, worauf es bei der Beteiligung, ob Unfall oder nicht, ankommt. Maßgeblich sei demnach der enge Zusammenhang zwischen Verletzung und Verletzungsverursacher. „Und das kann im Zweifel auch ein harter Boden sein“, erläutert der Versicherungsrechtler Bücken.
Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV findet man unter www.davvers.de.
Ähnliche Themen
- O-Ton + Magazin: Wann ist nach einem Unfall eine andere Werkstatt zumutbar? Versicherungen suchen gern nach einer günstigste Werkstatt - nach einem Verkehrsunfall müssen die Geschädigten entsprechende Angebote annehmen. Aber: Was ist in dem Fall zumutbar? Wie weit […]
- O-Ton: „Garagenauto“ gehört in die Garage Wenn beim Tarif in einer Kaskoversicherung das Merkmal „Garage“ vereinbart ist, muss das Auto auch in der Garage stehen. Parkt man nachts davor, kann die Versicherung bei einem Diebstahl […]
- O-Ton: Muss die Tierhalterversicherung immer zahlen? Mit einem Mischlingshund in Frankfurt begann eine tragisch und lang andauernde Geschichte, die auch das Oberlandesgericht beschäftigte. Das Tier wurde von einem Kind gestreichelt und […]
- O-Ton + Magazin: Gericht bewertet Tesla-Touch-Screen wie ein Handy Wer während der Fahrt am Bildschirm des Navi spielt, riskiert ein saftiges Bussgeld. Denn das Oberlandesgericht Karlsruhe wertete einen Bildschirm, in dem Fall den Touchscreen eines Tesla, […]
- O-Ton + Magazin: Stärkerer Motor als im Vertrag – Versicherung muss nicht voll zahlen Wer einen leistungsstärkeren Motor einbaut und dies nicht der Versicherung mitteilt, riskiert bei einem Unfall einen teilweisen Verlust des Versicherungsschutzes. Ist nicht auszuschließen, […]
- O-Ton: Unfall mit parkendem Wagen – ohne Mindestabstand haftet man mit Nach dem Parken muss man beim Öffnen der Autotür besonders vorsichtig sein. Aber auch für die vorbeifahrenden Fahrzeuge gelten Vorsichtsregeln, wer nur mit 30-35 Zentimetern an geparkten […]
- O-Ton + Kollegengespräch: Arbeitsunfall auch bei Entsendung und Freistellung im Ausland? Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt, soweit die Beschäftigung in Deutschland ausgeübt wird oder eine Entsendung ins Ausland vorliegt. Wer einen Unfall im Ausland hat, steht […]
- O-Ton: Krankschreibung verspätet – Versicherter erhält trotzdem Krankengeld Krankenversicherte müssen grundsätzlich ihren Krankenschein pünktlich an die Kasse schicken. Aber: Wenn der Arzt beim Attest bummelt, tragen sie hierfür nicht die Verantwortung, so das […]
- O-Ton + Kollegengespräch: Gilt beim Firmenlauf der gesetzliche Unfallversicherungsschutz? Auch wenn der Arbeitgeber die Teilnahme an einem Firmenlauf fördert - ein Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht dabei nicht. Bei einem Firmenlauf nehmen eine Vielzahl von […]
- O-Ton + Magazin: Unfall auf dem Zebrastreifen – Fahrradfahrer haftet mit Zebrastreifen sind für Fußgänger gedacht. Fahrradfahrer dagegen genießen dort keinen besonderen Schutz. Fahrend sie über den Zebrastreifen, haften sie bei einem Unfall mit, entschied das […]
- O-Ton + Kollegengespräch: Erlischt der Unfallschutz bei Umwegen durch Staus? Auch auf dem Weg zur Arbeit und dem Heimweg nach Arbeitsende steht der Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei muss er sich allerdings auf dem direkten Weg […]
- O-Ton: Keine Unfallversicherungsschutz beim Bäume fällen im Verein Wer Mitglied in einem Verein ist, engagiert sich häufig über seinen Mitgliedsbeitrag hinaus. Manche Vereinssatzungen legen fest, dass Mitglieder Pflichtstunden leisten müssen - greift dann […]
- Kollegengespräch: Was muss ich beim E-Scooter fahren beachten? Wer in einer Großstadt lebt, kommt im wahrsten Sinne des Wortes nicht um sie herum: E-Scooter, Roller mit Elektroantrieb, stehen überall. Und die Fahrer sind mit ihnen überall […]
- O-Ton + Kollegengespräch: Verletzung wegen Niesanfalls im Auto kein Arbeitsunfall Wer niest, verliert! Das ist kein neues Gesellschaftsspiel, sondern die Konsequenz aus einem Urteil des Sozialgerichts Stuttgart. Dort wollte ein Mann den Schutz der gesetzlichen […]
- O-Ton + Magazin: Ablenkung bei Tempo 200 – Mietwagenfahrer haftet für Unfall Wer mit 200 Stundenkilometern aufs Infotainmentsystem seines Wagens schaut, fährt über Sekunden im „Blindflug“. Wenn man dann einen Unfall verursacht, muss man für den Schaden gerade […]
- O-Ton + Magazin: Kinder im Straßenverkehr Die Zahlen sind alarmierend. 2017 (neuere Zahlen gibt es noch nicht) gab es fast 30.000 Unfälle mit Kindern in Deutschland. 4.200 schwer verletzt, 61 getötet. Das bedeutet: Alle 18 Minuten […]
- O-Ton + Magazin: Versicherungsschutz für Fahrzeuge genau prüfen Zu jedem Auto gehört eine Versicherung, das kennen wir. Aber der Teufel steckt im Detail: Traktoren zum Rasenmähen, Skateboards oder E-Scooter sind zwar auch Fahrzeuge - bei einem Unfall […]
- O-Ton: Brieftasche gestohlen worden und bei der Jagd nach dem Dieb hingefallen – kein Arbeitsunfall Bei beruflichen Tagungen ist man auch auf dem Weg vom Tagungsort zum Hotel gesetzlich unfallversichert. Wird man während der Dienstreise bestohlen, verfolgt den Dieb und stürzt, fällt das […]
- O-Ton + Kollegengespräch: Smart Repair ist nicht immer günstig Ausbeulen statt austauschen: Smart-Repair-Techniken sind eine beliebte Alternative zu herkömmlichen Reparaturverfahren. Sie sind weniger aufwendig und damit billiger. Geschädigte bei […]
- O-Ton + Magazin: Was zahlt die Versicherung bei „Relay Attack“ oder „Jamming“? Anmoderation: Autoeinbrüche mit elektronischen Tricks häufen sich. Die Funksignale des Autoschlüssels werden abgefangen oder ganz blockiert - die klassischen Einbruchsspuren fehlen damit. […]
- O-Ton + Magazin: Auch bei „berührungslosem Unfall“ müssen Autofahrer haften Ein Autounfall kann auch dann vorliegen, wenn sich die Verkehrsteilnehmer gar nicht berühren. So geschehen auf einem Feldweg. Dort fuhr ein Auto, ein entgegen kommender Radler musste […]
- O-Ton + Magazin: Versicherung muss zahlen – auch wenn der Wagen allein fährt…. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden: Eine Vollkaskoversicherung muss in dem Fall zahlen, wenn sich der Automatikwagen allein in Bewegung setzt.
In dem Fall war der Wagen […]
- O-Ton: Durchfall ist Reiserücktrittsgrund Entscheidend ist die Zumutbarkeit beim Antritt der Reise, nicht ob sie technisch möglich sei. So urteilte das Oberlandesgericht Celle. In dem Fall wollte ein Mann den Reisepreis von seiner […]
- O-Ton: Wer zahlt bei einem brennenden Fahrzeug? Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss immer dann bezahlen, wenn ein Unfall oder ein Schaden „bei dem Betrieb“ eines Fahrzeugs entstanden ist. Ausgeschlossen von der Haftung durch die […]
- O-Ton: Fingierter Verkehrsunfall muss bewiesen werden Bei einem Verkehrsunfall hat das Unfallopfer Anspruch auf Schadensersatz. Der Schadensersatz entfällt, wenn es sich um einen vorgetäuschten Verkehrsunfall handelt. Es könnte […]
- O-Ton: Versicherung von ehrenamtlichen Mitgliedern über den Verein Wer ehrenamtlich für einen Verein im Einsatz ist, steht dabei nicht automatisch unter Versicherungsschutz. Sind freiwillige Feuerwehrleute oder Fußballtrainer nicht über eine […]
- O-Ton: Mehr Versicherungsschutz bei Pauschalreisen Bei Streiks oder Wetterunbilden sind Pauschalreisende besser geschützt. Sie haben den Urlaub bei einem Veranstalter gebucht, der muss sich um Ersatz kümmern oder auch für entgangene […]
- O-Ton-Paket: Änderungen 2019 Wie jedes Jahr ändert sich mit dem Jahreswechsel eine ganze Menge. Werbung bei WhatsApp, mehr Rente usw.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit den […]
- O-Ton + Kollegengespräch: Streit um Bierflasche bei Halloween-Party ist kein Fall für gesetzliche Unfallversicherung Für eine Halloween-Party in einer Universität besteht kein Versicherungsschutz in der studentischen Unfallversicherung. Das gilt dann, wenn es sich um eine reine Studentenparty handelt […]
- O-Töne + Magazin: Unfallopfer können auf Teil der Rechnung sitzen bleiben Opfer von Verkehrsunfällen können ihr Auto in einer Werkstatt reparieren lassen. Ob die Werkstatt korrekt abrechnet, ist dabei nicht ihr Risiko. Das trägt der Unfallverursacher. Das […]