Versicherung muss „Haushaltsführungsschaden“ zahlen

Bei einem Verkehrsunfall war der Ehemann einer an Diabetes und Darmkrebs erkrankten Frau ums Leben gekommen. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Mann den Haushalt in der Drei-Zimmer-Wohnung geführt. Nun auf Hilfe von außen angewiesen, verklagte die Witwe die Versicherung des Unfallgegners, der die volle Schuld am Unfall trug, auf Schadensersatz.      

Mit Erfolg: Das Landgericht folgte der Argumentation der Frau und sprach ihr den Ersatz des so genannten Haushaltsführungsschadens zu: Für den Zeitraum seit dem Unfall im November 2002 bis zum Einreichen der Klage im Januar 2007 müsse ihr die Versicherung des Unfallgegners 40.848 Euro nebst Zinsen zahlen. Diese Summe setze sich aus einem geschätzten Stundenlohn von acht Euro bei kalkulierten 23 Stunden pro Woche für die Arbeit im Haushalt zusammen.

Viele wissen gar nicht, dass man als Unfallgeschädigter Anspruch auf Ersatzleistungen hat, wenn man den alltäglichen Haushalt nicht mehr wie gewohnt führen kann. Wie diese Ansprüche aussehen und worauf insbesondere verheiratete Paare achten müssen, erfahren Sie von Ihrem Verkehrsrechtsanwalt oder unter www.schadenfix.de, einem Service der DAV-Verkehrsrechtsanwälte.