Weniger Kunden – keine Miete

Die Richter sahen jedoch die Frau im Recht. Das Mietobjekt weise einen so massiven Mangel auf, dass eine vollständige Mietminderung angemessen sei. Der Zugang zu einem Ladenlokal sei die Voraussetzung der vertragsgemäßen Nutzung. Dies gelte in besonderem Maße für einen Souvenirladen, der auf Laufkundschaft angewiesen sei. Dass der Vermieter nicht die Verantwortung für die Beeinträchtigungen trage, sei nicht relevant. Die Möglichkeit einer derartigen Beeinträchtigung sei ein von ihm zu tragendes Risiko.

Informationen rund ums Miet- und Immobilienrecht findet man unter www.mietrecht.net.