O-Ton: Vaterschaftstest – Eltern tragen Kosten jeweils zur Hälfte

In einem Abstammungsverfahren klärt das Gericht die genetische Herkunft einer Person. Häufig geht es dabei darum, eine Vaterschaft festzustellen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied: Die Kosten für den Test tragen Mann und Frau gemeinsam. Es sei nicht angemessen, diese allein dem Vater aufzuerlegen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de:

O-Ton: Deshalb muss die Mutter die Hälfte übernehmen, weil es in beiderseitigen Interesse war, die Vaterschaft festzustellen und der Vater berechtigte Zweifel haben durfte, ob er wirklich der Vater ist. Die waren nämlich damals gar nicht zusammen und er konnte ja nicht wissen, ob sie nicht womöglich mit jemandem anderen auch Kontakt hatte. – Länge 17 sec.

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