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12Okt/09

Mit dem Durst der Nachbarsbäume rechnen

Im Jahr 1990 ließ die Klägerin ihr Zweifamilienhaus errichten. Auf dem der Gemeinde gehörenden Nachbargrundstück standen bereits damals im Abstand von ca. 10 Metern zum Haus etliche Eichen, die im Bebauungsplan als erhaltenswerter Baumbestand ausgewiesen waren. Im Laufe der Jahre bildeten sich am Haus der Klägerin Risse, für die die Klägerin den Wasserbedarf der Bäume und damit die Gemeinde verantwortlich machte. Sie verlangte rund 21.500 Euro zur Schadensbeseitigung.

Das Landgericht Coburg wies ihre Klage jedoch ab. Ein schuldhaftes Fehlverhalten der Gemeinde sei nicht zu erkennen. Vor dem Eintritt des Schadens hätten keine konkreten Anhaltspunkte für eine von den Eichen ausgehende Gefahr für das Anwesen der Klägerin bestanden. Ohne derartige Anzeichen einfach ein vorsorgliches Fällen der Bäume zu verlangen, hätte die Grenze des Zumutbaren überschritten. Ebenso wenig könne eine vorbeugende Sichtung oder gar Kappung der Wurzeln verlangt werden. Im Übrigen wäre es Aufgabe der Klägerin gewesen, beim Bau durch entsprechend tiefe Fundamente von den bereits vorhandenen Bäumen ausgehenden Setzungsgefahren zu begegnen.

Informationen: www.mietrecht.net

12Okt/09

Keine Mietminderung wegen Spielplatz-Lärm

Ein Ehepaar bewohnte eine Erdgeschoss-Mietwohnung, die ganz in der Nähe eines Spielplatzes lag. Durch den hohen Lärmpegel fühlte sich das Paar gestört und kürzte die Miete. Es berief sich darauf, dass ihnen beim Einzug der Aushilfshausmeister gesagt hätte, der Spielplatz würde verlegt.

Der Vermieter klagte auf vollständige Zahlung der Miete und erhielt Recht. Die Richter entschieden, dass der Spielplatz-Lärm kein Mangel und daher kein Grund für eine Mietminderung sei. Eine kinderfreundliche Umgebung, die schon aus gesellschaftspolitischen Gründen sehr wünschenswert sei, müsse den auf Bolz- oder Spielplätzen entstehenden Lärm als „sozialadäquat“ hinnehmen. Die Einhaltung von Ruhezeiten oder auch nur die Reduzierung des Geräuschpegels wären nur durch strikte Überwachung zu erreichen. Und dies sei weder verhältnismäßig noch erstrebenswert, so die Richter.

Informationen zum Mietrecht und eine Anwaltssuche unter www.mietrecht.net.

12Okt/09

Bulli-Fanseite schafft vier Millionen Klicks

Tausende Besucher beteiligten sich im Diskussionsforum und an Gewinnspielen oder meldeten sich für den wöchentlichen Newsletter an. Mit derzeit 200.236 Seitenzugriffen und 24.7651 Besuchen im Monat (September) wurden neue Höchstmarken gesetzt. Im Vorjahresmonat waren es 160.769 Seitenzugriffe mit 14.936 Besuche.

Die VW-Bus-Fanseite www.VW-Bulli.de wird von Journalisten tagesaktuell betreut und richtet sich an Fans und Fahrer aller fünf VW-Bus-Baureihen. Ihnen bietet die Seite eine Vielzahl ausführlich recherchierter und illustrierter Nachrichten und Artikel aus den Themenfeldern Geschichte, Modelle, Technik und Design.

Die Macher – drei Auto- und Wirtschaftsjournalisten – setzen dabei auf Aktualität und die Mitmach-Lust der Leser. Schnelle Berichte der Redaktion von Bulli-relevanten Veranstaltungen wie der Techno Classica in Essen oder der Internationalen Automobil-Ausstellung (IAA) in Frankfurt ergänzen die zahlreichen Texte der Nutzer.

Nach zwei Jahren am Netz bietet die Webseite ein topaktuelles, umfangreiches Foto-Archiv. Technik-Artikel, Reportagen, Reiseberichte und Beiträge aus Kultur und Sport ergänzen das Angebot.

07Okt/09

O-Ton-Paket:Kassenbeiträge müssten steigen

Weitere O-Töne aus dem Gespräch mit dem Gesundheitsportal vitafil.de hier zum Download.

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O-Ton-Paket (Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, „Ziel speichern unter“ )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse „service (at) vorabs.de“, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.

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07Okt/09

Kassenbeiträge müssten auf 15,7 Prozent steigen

Die neue Regierung könne nun festlegen, wie damit umgegangen werde. Mit einem steigenden Steuerzuschuss, einer Beitragserhöhung oder aber mit der Regelung, dass nur die Versicherten allein die steigenden Kosten zu tragen hätten, betonte Kailuweit. Seiner Einschätzung nach werde letzteres wohl der Fall sein, davon wären die Arbeitgeber nicht betroffen. „Es wird im Endeffekt so sein, dass die Krankenkassen mit einem Zusatzbeitrag ab 1. Januar planen müssen, der in einer Größenordnung von acht, zehn, zwölf Euro pro Mitglied ausfallen wird“.