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14Jan/10

O-Ton: Deutsche Aufkleber auf EU-Führerscheinen

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wenn Ihnen der Führerschein in Deutschland entzogen wurde und Sie hier mit einem langjährigen Fahrverbot belegt sind, dann können Sie nicht einfach mit einem Führerschein, den Sie in einem anderen Land erworben haben, hier Auto fahren. Und da gibt es auch deswegen die Möglichkeit für die Verwaltungsbehörden einen Aufkleber auf das Papier zu machen, dass Sie aufgrund der Tatsache, dass Sie in Deutschland den Führerschein entzogen bekommen haben, nicht mit diesem ausländischen Führerschein fahren dürfen. – Länge 23 sec.

Wer allerdings diesen Aufkleber der deutschen Behörden entfernt, fälscht nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln noch keine Urkunde. Dieser Fall muss jetzt vor dem Landgericht neu verhandelt werden, alle Einzelheiten dazu unter www.verkehrsrecht.de.

 

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14Jan/10

O-Ton: Mängel an Neuwagen

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton:  Das Autohaus, bei dem der Mann den Wagen gekauft hatte, versuchte vergeblich mehrfach, diesen Mangel zu beseitigen. Das gelang aber nicht und daraufhin wollte der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. D.h. er wollte den Wagen zurück geben und sein Geld retour haben. – Länge 20 sec.

Die Richter analysierten die ganze Geschichte genau und gaben dem unglücklichen Autokäufer schließlich Recht. Alle Einzelheiten zu diesem Fall gibt es auch zum Nachlesen – unter www.verkehrsrecht.de.

 

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12Jan/10

O-Ton + Magazin: Führerscheinentzug für Diabetiker

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ein Diabetiker sollte vor Fahrtantritt seinen Blutzuckerspiegel prüfen, ob er nicht an Unterzuckerung leidet und dadurch ja in seiner Reaktion, in seiner Wahrnehmungsfähigkeit eingeschränkt ist. Erst dann, wenn feststeht, dass er nicht an Unterzuckerung leidet, sollte er sich ans Steuer setzen. – Länge 14 sec.

Dies hatte der Mann versäumt. Allerdings stellte das Gericht ihm nach einer entsprechenden Schulung und dem Nachweis einer mehrmonatigen stabilen Blutzuckereinstellung den Führerschein wieder in Aussicht. Alle Infos zu diesem Fall gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Magazin: Führerscheinentzug für uneinsichtige Diabetiker möglich

Wer an Diabetes leidet und aufgrund von Unterzuckerungen in Unfälle verwickelt wird, kann seinen Führerschein verlieren. So entschied das Verwaltungsgericht Mainz. Hören Sie mal den ganzen Fall.

Text:

Es gibt eine Grundvoraussetzung, wenn man sich hinter das Lenkrad setzt, sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein:

O-Ton: Ja, ich sollte mich im Vollbesitz meiner geistigen und körperlichen Kräfte befinden, wenn ich mich in den Straßenverkehr stürze. – Länge 8 sec.

Und da denkt jeder wohl gleich an Alkohol:

O-Ton: SFX

Allerdings:  Beim „Vollbesitz der geistigen und körperlichen Kräfte“ sind auch Diabetiker gemeint:

O-Ton: Ein Diabetiker sollte vor Fahrtantritt seinen Blutzuckerspiegel prüfen, ob er nicht an Unterzuckerung leidet und dadurch ja in seiner Reaktion, in seiner Wahrnehmungsfähigkeit eingeschränkt ist. Erst dann, wenn feststeht, dass er nicht an Unterzuckerung leidet, sollte er sich ans Steuer setzen. – Länge 14 sec.

Genau das aber hatte unser Autofahrer in dem Verfahren versäumt: Aufgrund einer Unterzuckerung streifte er in einer Baustelle die Begrenzung, kam ins Schleudern und blieb nach weiteren Kollisionen mit der Leitplanke schließlich quer zur Fahrbahn liegen.

O-Ton: SFX

Aufgrund eines ärztlichen Gutachtens entzog ihm die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein. Der Mann klagte – und verlor! Bettina Bachmann:

O-Ton: Man muss aber sagen, dass dieser Mann schon mehrfach Unfälle verursacht hat, weil er unterzuckert gefahren ist. Und es hat sich auch herausgestellt, dass er nicht vor Fahrtantritt seinen Blutzuckerspiegel kontrolliert hat, so dass der Führerscheinentzug gerechtfertigt war. – Länge 16 sec.

Durch eine Diabetikerschulung und den Nachweis einer mehrmonatigen stabilen Blutzuckereinstellung könne der Autofahrer allerdings darauf hoffen, schon bald wieder hinters Steuer zu dürfen, so die Richter. Alle Infos zu diesem Fall gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage

 

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12Jan/10

O-Ton: Volle Haftung der Eltern für ihre Kinder

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Da hat aber das Landgericht Coburg entschieden, dass im Straßenverkehr keine eingeschränkte Haftung des Elternteils gegenüber dem Kind existiert, so dass die Versicherung den vollen Schaden des Sohnes ersetzen musste. Denn im Straßenverkehr gilt die Sorgfaltspflicht allen gegenüber gleich, da kann man nicht sagen, meiner Ehefrau oder meinem Sohn hafte ich weniger als fremden Menschen gegenüber. – Länge 22 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

 

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11Jan/10

Hauseigentümer haftet für Dachlawine

In dem Fall parkte ein Mann sein Auto auf einem öffentlichen Parkplatz. Mangels Schneefanggitter auf dem Dach des angrenzenden Hauses wurde das Auto durch eine Dachlawine beschädigt. Der Schaden betrug 1.500 Euro. Der Autofahrer wollte von dem Hauseigentümer Schadenersatz bekommen.

Teilweise mit Erfolg. Grundsätzlich müsse sich zwar jedermann selbst vor Dachlawinen schützen, betonten die Richter. Ein Hauseigentümer in einem Schneefallgebiet sei aber je nach Dachneigung verpflichtet, auch Vorkehrungen zu treffen. Notwendig sei die Anbringung von Schneefanggittern, wenn das Dach in großer Höhe liegt und eine Neigung von mehr als 45 Grad bzw. mehr als 35 Grad in schneereichen Gebieten besteht. An dem Haus des Beklagten betrug die Neigung sogar 60 Grad und an anderen Dachabschnitten waren auch Schneefanggitter angebracht. Nach Ansicht der Richter hätte der Hauseigentümer auch auf der dem Parkplatz zugewanden Dachseite Schneefanggitter anbringen müssen.
 
Der Kläger blieb aber auf der Hälfte des Schadens sitzen. Nach Auffassung der Richter war er ortskundig und hätte aufgrund des einsetzenden Tauwetters mit Dachlawinen rechnen müssen.

Informationen: www.anwaltauskunft.de